Pflegebonus in der Altenhilfe

Es scheint geschafft zu sein. Der Pflegebonus in der Altenhilfe ist beschlossen. Demnach refinanzieren der Bund und die Sozialversicherungen für alle Arbeitnehmer*innen in der Altenpflege in diesem Jahr eine gestaffelte „einmalige Sonderleistung“ in der Höhe von bis zu 1.000 Euro. Die Arbeitgeber*innen und/oder die Länder sollen die Prämie bis zu dem Steuerfreibetrag von 1.500 Euro aufstocken.

Doch noch ist nicht abschließend geklärt wer das letzte Drittel zahlt. Uns liegen noch keine Informationen vor, wie die Beantragung funktioniert. Der Diakonische Dienstgeberverband (DDN) lehnt die anteilige Finanzierung der Prämie in der Altenpflege ab. Aus einer Veröffentlichung auf der Homepage des DDN geht hervor, dass sich die diakonischen Einrichtungen das nicht leisten können. Deshalb schlägt der Verband vor, das eine Drittel der Kosten für die Prämie zum Beispiel aus nicht abgerufenen Geldern aus dem Pflegepersonalstärkungsgesetz zu finanzieren.

Eine ver.di-Information zum Thema Prämien u. Schutz in der Altenhilfe finden Sie >>>hier

Die Meldung des DDN finden Sie >>>hier

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