Die Bundeskonferenz (Buko) der Mitarbeitervertretungen hat eine Anfrage an die Dienstnehmer*innenseite der ARK.DD gestellt und bis heute keine Antwort erhalten. Die Dienstnehmer*innenseite der AKR.DD sollten die Interessen aller Arbeitnehmer*innen, die unter den Geltungsbereich der AVR.DD fallen in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland vertreten und in deren Sinne Regelungen vereinbaren. Genau deshalb hat die Buko diesen Telnehmer*innenkreis angeschrieben, um Antworten auf die Fragen zum Thema Regelungen für Kurzarbeit und Bonuszahlungen zu erhalten. Stille war die Antwort.
Auch in Niedersachsen gibt es Einrichtungen, die unter den Geltungsbereich der AVR.DD fallen. Die agmav Niedersachsen ist empört über das Verhalten der Dienstnehmer*innenseite und unterstützt die Forderung der Buko.
Hier der link zu Presseerklärung der Buko:
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