Der ver.di-Kirchenfachrat hat die Aufgabe, Veränderungen der kirchlichen Gesetzgebung und deren Auswirkungen auf die kirchlichen Beschäftigten zu beraten und zu bewerten. Das betrifft z.B. Kirchengesetze, die Regeln, wie Löhne und Arbeitsbedingungen festgelegt werden oder welche Rechte Mitarbeitervertretungen haben. Die Expertise in diesem Fachrat stellen Kolleginnen und Kollegen aus allen Bereichen sicher: ver.di, verfasste Kirche, Diakonie und Caritas.
Jetzt hat der Fachrat eine Stellungnahme zu § 26 MVG.EKD veröffentlicht und ist auch zu dem Ergebnis gekommen, dass diese unbefristete Regelung weder notwendig noch verhältnismäßig ist.
Der ag-mav Vorstand Nieders. unterstützt die Stellungnahme in allen Punkten. Auch wir forderten den Rat der EKD auf die Gesetzesänderung gar nicht erst zu beschließen, viele MAV’en haben ihren Unmut darüber dem Rat der EKD mitgeteilt. Die Bundeskonferenz (Buko) hat eine Stellungnahme dazu abgegeben, die den Rat aufgefordert hat die Änderung nicht einzuführen. Wie ihr aber wisst, ist der Rat der EKD auf die Einwände in keiner Form eingegangen, der Interessenausgleich scheint nicht von Interesse zu sein. Der Rat der EKD trägt seine Arroganz, gesetzliche Veränderungen eigenständig entscheiden zu können, in diesem Fall sehr deutlich an die Öffentlichkeit.
Stellungnahme des Fachrates hier
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