Entgelterhöhung im BAT-KF
Die Arbeitsrechtliche Kommission Rheinland/Westfalen/Lippe (RWL) hat am 27.01.2021 die Entgelterhöhung der Tarifeinigung des Öffentlichen Dienstes übernommen. Demnach erhalten die Mitarbeitenden, mit denen die Anwendung des BAT-KF vereinbart ist, ab 01.04.2021 eine Entgelterhöhung von 1,4 %, mindestens aber 50 €. In einem zweiten Schritt werden die Entgelte ab dem 01.04.2022 um weitere 1,8 % erhöht.
Die Vergütung der Auszubildenden und Praktikanten steigt am 01.04.2021 und am 01.04.2022 um jeweils 25 € monatlich.
Mitarbeitende, die unter den Pflegeentgeltgruppenplan fallen, erhalten ab dem 01.03.2021 eine monatliche Zulage in Höhe von 70 €. Am 01.03.2022 wird diese Zulage um 50 € auf dann 120 € erhöht.
Mitarbeitende in der Altenhilfe erhalten ab dem 01.03.2021 zusätzlich eine monatliche Zulage in Höhe von 25 €. Die Intensivzulage wird am 01.03.2021 auf 100 € erhöht.
Mitarbeitende, die ständig in Wechselschicht arbeiten, erhalten ab dem 01.03.2021 eine monatliche Zulage in Höhe von 155 €. Mitarbeitende, die nicht ständig in Wechselschicht arbeiten, erhalten eine Zulage von 0,93 € je Stunde.
Die Beschäftigungssicherungsordnung und die Altersteilzeitordnung gelten nun bis zum 31.12.2022.