Online-Fortbildung zum Thema: Kündigung

Online-Fortbildung zum Thema: Kündigung – was kann die MAV tun? am 27.05.2021

Das eingeschränkte Mitbestimmungsrecht der Mitarbeitervertretung kann eine Kündigung letztlich nicht verhindern, weil im Streitfall das Kirchengericht entscheidet. Dennoch hat das Verhalten der Mitarbeitervertretung oft entscheidende Bedeutung dafür, ob die zu kündigende Mitarbeiter*in sich erfolgreich gegen eine Kündigung wehren kann. Und angesichts der Lage auf dem Arbeitsmarkt wird damit oft auch darüber entschieden, ob die Mitarbeiter*in zukünftig überhaupt einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann.

In dieser Tagesveranstaltung wird das Zusammenwirken von individuellem Kündigungsschutz (Kündigungsschutzgesetz, Schutz der Menschen mit Behinderung, Unkündbarkeit von altersgesicherten Arbeitnehmern usw.) und den Beteiligungsrechten der Mitarbeitervertretung erarbeitet und daraus konkrete Handlungsmöglichkeiten entwickelt. Dabei wird auch die Besonderheiten bei betriebsbedingten Kündigungen behandeln (Sozialauswahl, Namenslisten, Sozialplan usw.).

Teamer: Rechtsanwalt Bernhard Baumann-Czichon

Kosten: 170,-

Anmeldungen per Mail oder über unsere Homepage: Sem.-Nr.66/2021

Wir hoffen, dass dieses Angebot euer Interesse findet.

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