Online Fortbildung Einigungsstelle
Tagesveranstaltung am am 29.03.2021, 9 – 15 Uhr:
Aktuelle Rechtsprechung zur Einigungsstelle: Mitbestimmung bei der Arbeitszeit nutzen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Mitbestimmungsrecht der MAV bei der Festlegung der Arbeitszeit war in der Praxis oft kaum durchsetzbar. Kam es nicht zu einer Einigung zwischen MAV und Leitung, haben Arbeitgeber die Arbeitszeit vorläufig nach § 38 Abs. 5 MVG angeordnet und noch eine einstweilige Verfügung gegen die MAV beantragt. Und das wiederholte sich dann oft von Monat zu Monat.
Damit ist jetzt Schluss.
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