Änderungen im MVG-EKD ab 2024

Mit Wirkung zum 01. Januar 2024 hat die Synode der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) Änderungen am Mitarbeitervertretungsgesetz beschlossen. Die Anzahl der Änderungen ist hoch, die praktischen Auswirkungen jedoch nur bei einigen Änderungen, wie beispielsweise der Nachrückerregelung, von grundsätzlicher Relevanz. Mitarbeitervertretungen sollten sich die Änderungen deshalb zeitnah durch Schulungen aneignen, um auch im neuen Jahr rechtskonform zu arbeiten.

Synode beschloss am 05. Dezember in Videokonferenz

Nach der Unterbrechung der Präsenzsynode in Ulm Mitte November trat die Synode in einer Videokonferenz am 05. Dezember erneut zusammen um die ausstehenden Tagesordnungspunkte zu behandeln und vor allem die Beschlüsse zu fassen. Den „Beschluss zum Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD) und zur Änderung weiterer Regelungen“ hat die EKD unter diesem Link und zwischenzeitlich auch im Kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht. Die Änderungen im MVG-EKD treten zum 01. Januar 2024 in Kraft.

Seminarangebot der Diakonischen Arbeitnehmerinnen Initiative e.V.

Die Diakonische Arbeitnehmerinnen Initiative – kurz dia e.V. – bietet zu den Änderungen im MVG-EKD drei Tagesfortbildungen an, von denen eine als Onlineveranstaltung und zwei als Präsenzveranstaltungen ausgestaltet sind.

Online am 20. Februar 2024: Anmeldungen sind unter diesem Link möglich

Präsenz am 31. Januar und 12. Februar 2024 in Hannover: Anmeldung 31. Januar / Anmeldung 12. Februar

Zum jetzigen Zeitpunkt stehen in allen drei Fortbildungen noch ausreichend Teilnahmeplätze zur Verfügung. Wir empfehlen jeder Mitarbeitervertretung die Teilnahme durch mindestens eines der Mitglieder.