Schlagwort: MVG-EKD

Bundeskonferenz gibt Stellungnahme zur erneuten MVG-EKD-Änderung ab

Die Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse im Bereich der Diakonie Deutschlands hat eine Stellungnahme auf ihrer Homepage veröffentlicht, die wir an dieser Stelle ungekürzt wiedergeben möchten. Ursächlich dafür sind die Planungen des Rates der EKD, das jüngst im November beschlossene und zum 01.01.2024 in Kraft getretene Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG-EKD) im § 49 erneut zu ändern.

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Erinnerung

Seminarangebot der Diakonischen Arbeitnehmerinnen Initiative e.V. Die Diakonische Arbeitnehmerinnen Initiative – kurz dia e.V. – bietet zu den Änderungen im MVG-EKD drei Tagesfortbildungen an, von denen eine als Onlineveranstaltung und zwei als Präsenzveranstaltungen ausgestaltet sind. Online am 20. Februar 2024: […]

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Diakonie-Mitarbeitervertretungen kritisieren EKD-Synode

Die Mitarbeitervertretungen in der Diakonie üben Kritik an der Novelle des Mitarbeitervertretungsgesetzes. Der Beschluss der EKD-Synode vom 5. Dezember benachteilige die Interessenvertretungen der Diakonie-Beschäftigten, erklärte Ralf Hubert, Vorsitzender der Bundeskonferenz (Buko) der Gesamtausschüsse und Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen, am 22. Dezember in Münster.

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EKD-Synode plant Mitbestimmungsrechte zu verschlechtern

Dass die Synode der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) eine Novellierung des Mitarbeitervertretungsgesetzes (MVG-EKD) plant, war schon länger bekannt und wir haben bereits im Juli unsere Stellungnahme zu den geplanten Änderungen abgegeben und veröffentlicht. Diese wurde nur sehr geringfügig für die Beschlussvorlage der Synode berücksichtigt. Nun ist uns zur Kenntnis gekommen, welche Änderungen im Nachgang unseres Stellungnahmeverfahrens noch vorgenommen wurden. Auch dazu sehen wir uns gezwungen, eine öffentliche Stellungnahme abzugeben, bevor die Synode am 05. Dezember darüber beschließt.

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Gesund arbeiten trotz Hitze

Hitze am Arbeitsplatz macht müde, stört die Konzentration und kann die Gesundheit ernsthaft gefährden. Verantwortliche in Betrieben sollten deshalb rechtzeitig im Sommer für speziellen Schutz sorgen – und im Ernstfall schnell helfen können. Auch wenn wir in Niedersachsen (noch) keine Außentemperaturen wie im Süden haben, so werden an Arbeitsplätzen wo z.B. pflegerische Tätigkeiten stattfinden, locker über 26 Grad erreicht. Neben Maßnahmen gegen starke Erwärmung von Räumen (Beschattung, Klimatisierung, usw.), sind die Einrichtungsleitungen in der Pflicht weitere Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen.

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