Landeskirche kündigt Domkantor

Nach Medienberichten des Norddeutschen Rundfunks (NDR) und der Braunschweiger Zeitung, hat die Braunschweigische Landeskirche ihren Domkantor Gert Peter Münden fristlos entlassen. Der Auslöser für die Kündigung ist, dass Münden mit seinem Ehemann eine Leihmutterschaft beauftragen wollte. Münden betonte gegenüber dem NDR, dass es sich nicht um eine kommerzielle Leihmutterschaft handele, die er mit seinem kolumbianischen Ehemann beantragen wollte. Eine solche ist in Deutschland verboten.

Keine Basis für Zusammenarbeit

Laut Landesbischof Christoph Meyns (Vorsitzender des Braunschweiger Domstiftungsvorstands), sei durch die Absicht des Domkantors die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zerstört worden. Die geplante Leihmutterschaft stehe im Widerspruch zu ethischen Grundsätzen der Landeskirche.

Ehe für alle – mit Einschränkungen?

Münden hat nach eigenen Angaben zufolge nun eine Kündigungsschutzklage gegen die evangelisch-lutherische Landeskirche Braunschweig eingereicht. Die fristlose Kündigung habe ihn sehr überrascht berichtet der NDR, da eine zuvor angekündigte Mediation nicht stattgefunden habe. Vor dem Hintergrund, dass die Landessynode die „Ehe für alle“ beschlossen hat, zeigte sich der Domkantor enttäuscht über die Nachricht des Landesbischofs. Dieser habe ihm geschrieben, dass er „auf den Kinderwunsch verzichten müsse“.

Landeskirche verwehrt sich

Laut Braunschweiger Zeitung vom 23.03.2022 verwehrt sich die Landeskirche gegen diese Aussage. Es sei unwahr, dass der Landesbischof den Domkantor explizit aufgefordert habe, auf seinen Kinderwunsch zu verzichten. Und weiter: „Wir weisen den Vorwurf von Domkantor Münden zurück, seine Kündigung sanktioniere den Kinderwunsch homosexueller Paare. Dieser Vorwurf ist falsch.“

Meinung: Kirchenethik vs. weltliche Ansichten

Immer öfter prallen kirchliche Ethik und weltliche Ansichten aufeinander. Im vorliegenden Fall urteilt die Landeskirche Braunschweig über die Person des Domkantors aufgrund einer Absichtserklärung zu einer Handlung im privaten Lebensbereich. Es wird also schon die reine Absicht mit der Kündigung bestraft, ohne dass die Handlung wirklich in die Tat umgesetzt wurde.

Des Weiteren beschreitet die Landeskirche mit dieser Kündigung einen Weg, von dem sich die katholische Kirche gerade abwenden will: sie zieht arbeitsrechtliche Konsequenzen aufgrund der privaten Lebensführung der Arbeitnehmer:innen. Es ist schon vielsagend, dass die katholische Kirche diese Eingriffe als nicht mehr zeitgemäß abschaffen möchte und im protestantischen Bereich noch reger Gebrauch davon gemacht wird.

Schlussendlich dient die Kündigung zumindest nicht dem Schutz der geplanten kolumbianischen Leihmutter, denn die Leihmutterschaft wird durch die Kündigung nicht verhindert. Dennoch sind sich Münden und sein Ehemann unsicher, ob sie nach dieser Erfahrung den Plan der Leihmutterschaft weiter verfolgen möchten. Und so hat die Kirche damit gleich doppelt Einfluss auf die Lebensführung genommen: einmal durch die Kündigung des langjährigen Arbeitsverhältnisses und zum Zweiten durch die Verhinderung des Kinderwunsches des gleichgeschlechtlichen Ehepaares.

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