50 Jahre Betriebsverfassungsgesetz
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) trat 1952 in Kraft und regelte nach der Tradition des Weimarer Betriebsrätegesetz die Mitbestimmung von Betriebsräten. 1972 wurde es unter dem damaligen Bundeskanzler Willy Brandt grundlegend reformiert. Nun soll es fit gemacht werden für das 21. Jahrhundert.
Mit dem im letzten Jahr in Kraft getretenen Betriebsrätemodernisierungsgesetz wurde der erste Schritt zur Reformierung eingeleitet. Die Wahl für Betriebsräte wurde vereinfacht und der Kündigungsschutz ausgeweitet. Den derzeit stattfindenden Betriebsratswahlen wurden dadurch ein guter Weg bereitet.
Fachleute, Experten, Jura-Professoren von DGB-Gewerkschaften, der Hans-Böckler-Stiftung und verschiedener Universitäten haben ein detailliertes Reformkonzept als Gesetzesentwurf erarbeitet und Anfang April auf dem Symposium zum 50. Jahrestag der BetrVG vorgestellt.
Reformiert und an den Fortschritt angepasst werden sollen Themen wie Digitalisierung, Internationalisierung, sowie eine sozial-ökologische Transformation.
„Der Ball liegt jetzt im Feld der Politik“, so Johanna Wenckebach, die Wissenschaftliche Direktorin des Hugo-Sinzheimer-Instituts für Arbeits- und Sozialrecht, „niemand kann nun sagen, er wüsste nicht Wie“.
MAVO und MVG-EKD
Reformgedanken regen sich auch bei den kirchlichen Mitbestimmungsgesetzen. Derzeit wird verstärkt nach einem Veränderungsprozess gesucht, sogar mit der Forderung nach der Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts.
Es gibt bekräftigende Proteste und klare Aussagen zu Reformplänen bei der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO), der Grundordnung der katholischen Kirche.
Der Kirchenfachrat der Gewerkschaft ver.di und die Bundeskonferenz der Mitarbeitervertretungen der Diakonie Deutschland (Buko) fordern ebenfalls Veränderungen und Anpassungen beim Mitarbeitervertretungsgesetz der evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD), wie wir berichteten.
Alle Interessenvertretungen sind aufgerufen sich damit auseinander zu setzten und für die Verbesserung der eigenen Rechte einzustehen.