Daten im Betrieb: mehr Schutz für Beschäftigte

Gläserne Arbeitnehmer*innen, deren Daten gesammelt und durchleuchtet werden – die technischen Möglichkeiten dafür gibt es längst. Um Daten-Missbrauch zu verhindern und Beschäftigte vor zu viel Preisgabe zu schützen, hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Vorschläge für mehr Beschäftigtendatenschutz vorgelegt. Dieses Thema ist im aktuellen DGB-Infoservice „einblick“ der Schwerpunkt.

Ist der oder die Beschäftigte geimpft? Darf überwacht werden, ob ich im Homeoffice auch wirklich meine Stunden schaffe? Darf eine Büro-Software melden, dass ich immer mehr Pausen mache und offenbar gestresst bin? Darf der Chef auf dieser Basis Entscheidungen treffen? All diese Daten und viele mehr können längst erfasst werden. Es gibt immer detailliertere Daten, die über Beschäftigte entweder schon erfasst werden oder potenziell erfasst werden können.

DGB fordert Gesetz für Beschäftigtendatenschutz

Mit diesen Daten kann die Arbeitswelt menschlicher gemacht werden – aber auch Leistungsverdichtung, Kontrolle und Überwachung massiv verstärkt werden. Die 2016 eingeführte, europaweit geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt zwar grundsätzlich die Erfassung und Verarbeitung solcher personenbezogener Daten. Aber für einen echten Beschäftigtendatenschutz reicht sie nicht aus. Deswegen schlägt der DGB ein eigenes Gesetz für den Beschäftigtendatenschutz vor.

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