Hinweisgeberschutzgesetz- Bundesrat verweigert Zustimmung

Am 16. Dezember 2022 hat der Bundestag in der letzten Sitzung des Jahres das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Dieses soll die Inhalte der Hinweisgeberschutzrichtlinie, insbesondere den Schutz hinweisgebender Personen, in deutsches Recht umsetzen.

Da es sich bei dem Hinweisgeberschutzgesetz um ein Zustimmungsgesetz handelt, muss ihm der Bundesrat zustimmen.

Am 10. Februar 2023 hat der Bundesrat das Gesetz jedoch gestoppt. Die Unionsparteien haben dem Gesetz ihre Zustimmung verweigert. Sie kritisieren vor allem, dass der vorliegende Entwurf Regelungen enthält, die von der EU-Whistleblower-Richtlinie nicht verlangt wird und zu hohe Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen bedeuten würde. Das Gesetz kann entsprechend nicht in Kraft treten.

Bundesregierung und Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu beraten.

Also Luft holen, denn hätte der Bundesrat zugestimmt hätten Einrichtungen mit mehr als 50 Arbeitnehmer:innen innerhalb von 3 Monaten die rechtlichen Vorgaben umsetzen müssen. Jetzt können sich die Mitarbeitervertretungen noch vorab informieren, um dann ein kompetentes Gegenüber in dem Mitbestimmungsverfahren zu werden.

Unter diesem Link findet ihr die Presseerklärung und die Entwürfe zum Gesetz: Deutscher Bundestag – Bundesrat stimmt Hinweisgeberschutzgesetz nicht zu