Pflegemindestlohn soll erneut steigen

Die Pflegekommission hat Ende August eine weitere Empfehlung zur Erhöhung des Pflegemindestlohns veröffentlicht. Es ist anzunehmen, dass diese Empfehlung in geltendes Recht umgesetzt wird. Demnach steigen die Mindestlöhne in der Pflege in 2024 und 2025 an.

Nächster Erhöhungsschritt ab Mai 2024, dann Juli 2025

Ab Mai 2024 soll der erste Erhöhungsschritt des Mindestlohns nach der Empfehlung der Pflegekommission erfolgen. Dabei gliedert sich der Pflegemindestlohn grundsätzlich in drei verschiedene Qualifikationsniveaus und unterscheidet dadurch zwischen Pflegekräften, Pflegekräften mit mindestens einjähriger Ausbildung und Pflegefachkräften. Letztlich in Kraft gesetzt wird der Pflegemindestlohn dann vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Dieses folgt in der Regel der Empfehlung der Pflegekommission.

DatumPflegekräftePflegekräfte
(einjährige Ausbildung)
Pflegefachkräfte
derzeit14,15 €15,25 €18,25 €
ab 01.05.202415,50 €16,50 €19,50 €
ab 01.07.202516,10 €17,35 €20,50 €
Die angegebenene Werte sind Stundenlöhne.

Erhöhung richtig, für eine angemessene Entlohnung jedoch zu niedrig

Die festgelegten Werte steigern den Lohn für Pflegekräfte jeweils im einstelligen Prozentbereich. Diese Steigerung ist auch notwendig, um den inflationsbedingt gestiegenen Lebenshaltungskosten entgegenzutreten. Leider sind die Steigerungen weiterhin nicht ausreichend, um Pflegekräfte ihrer Verantwortung und Aufgabe entsprechend angemessen zu entlohnen. Dies merkt auch die Gewerkschaft ver.di in ihren Informationen zum Pflegemindestlohn an.