Wissenschaftler:innen der Hans-Böckler-Stiftung haben sich in einer aktuellen Studie die gesundheitsförderlichen Maßnahmen von Arbeitgeber:innen angesehen. Befragt wurden mehr als 3.700 Interessenvertretungen.
Laut Studie boten 2021 fast drei Viertel der Betriebe eine Gesundheitsförderung an. Noch 2015 war es erst rund die Hälfte. Dies läge auch daran, dass das Thema Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung durch die Coronakrise vermehrt ins Zentrum der Aufmerksamkeit von Interessenvertretungen gelangt sei. In Betrieben ohne Betriebsräte oder Mitarbeitervertretungen sei das Engagement für den Gesundheitsschutz erfahrungsgemäß geringer.
Positiver Trend bei Gefährdungsbeurteilungen
Rund 92 Prozent der befragten Betriebe führen regelmäßig die gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen durch. Die Quote lag 2015 noch bei etwa 78 Prozent. Hier sehen die Expert:innen besonders die stärkere Aufklärung und Unterstützungen der Gewerkschaften als Ursache für den positiven Trend. Vermutlich hatten die Corona-Arbeitsschutzverordnung auch hierbei einen positiven Einfluss auf die Arbeitgeber:innen.
Lücken bei der Erfassung von psychischer Belastung
Die Erfassung der psychischen Belastungen sei nach wie vor keine Selbstverständlichkeit. Bei den Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen kommt die Studie zu einem weniger erfreulichen Ergebnis. Im Jahr 2021 hätten nur gut 63 Prozent der Betriebe eine vollständige Erfassung der psychischen Belastung durchgeführt. Zudem sei es in nicht einmal jedem dritten Betrieb zu organisatorischen Veränderungen durch die Beurteilung gekommen. Es erfolgen also auch in den Betrieben mit einer Analyse nicht zwingend Taten.
Die umfassende Studie der Hans-Böckler-Stiftung hier >> Betrieblicher Gesundheitsschutz