Besonders langjährig Versicherte mit einer Versicherungszeit von 45 Jahren können abschlagsfrei in Rente gehen. In den ersten neun Monaten 2023 betrug die Zahl der Anträge 245.289 und stieg um 16,8 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum an. Das Rekordniveau ist auf die geburtenstarken Jahrgänge zurückzuführen.
Die Umgangssprachliche „Rente mit 63“ wird zunehmend zur „Rente mit 65“. Durch die schrittweise Anhebung des Rentenalters verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr. Versicherte welche 1964 oder später geboren wurden können diese Rentenform erst mit 65 Jahren in Anspruch nehmen.
Neben der Rente für „besonders langjährig Versicherte“ können „langjährig Versicherte“ nach 35 Versicherungsjahren in abschlagsfrei Altersrente gehen. Versicherten welche zwischen 1949 und 1963 geboren worden vor dem 67. Geburtstag, alle später geborenen Versicherten erst mit dem Regelrentenalter von 67 Jahren. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ab 63 Jahre ist nur mit einem dauerhaften Abzug von bis zu 14,4 Prozent möglich. Für jeden vorgezogenen Monat werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen.
Weitere Informationen sind auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung erhältlich.
Freiwillige Beitragszahlungen
Der weit verbreitete Wunsch frühzeitig in Rente zu gehen ist nicht nur an der steigenden Zahl der „Rente mit 63“ erkennbar. Ebenfalls die Zahl der Versicherten, welche freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung leisten, steigt stark an. Im Jahr 2017 leisteten 11.620 Versicherte zusätzliche Beiträge, in 2021 waren es bereits 41.483 Versicherte. Die Anzahl hat sich mehr als verdreifacht und die Tendenz ist weiterhin steigend.
Die freiwilligen Beiträge mindern die Abzüge bei frühzeitigem Rentenantritt. Bei einer monatlichen Bruttorente von 1.400 Euro beträgt der Abschlag 50 Euro, bei dreijährigem früheren Rentenantritt. Um einen Abschlag von 150 Euro auszugleichen, sind 36.200 Euro an freiwilligen Beiträgen erforderlich, rechnet die Rentenversicherung in einem Beispiel vor.
Der Vorsitzende der Vertreterversammlung der Rentenversicherung Rüdiger Herrmann erklärte, „Die freiwilligen Beiträge wirkten sich nicht nur positiv auf die Finanzlage aus. Sie sind auch ein Zeichen für das Vertrauen in die Rentenversicherung.“
Neben der Möglichkeit des frühzeitigerem Rentenantritts ist auch die Steuerersparnis ein Grund für freiwillige Beitragszahlungen. Nach Angaben der Rentenversicherung können in diesem Jahr insgesamt Altersvorsorgeaufwendungen in Höhe von 26.528 Euro (Alleinstehende) und 53.056 Euro (Paare) in der Steuererklärung angeben werden.
Insgesamt wird deutlich, dass die zu erbringende langjährige Arbeitszeit als sehr belastend empfunden wird. Immer mehr Beschäftige suchen nach Möglichkeiten den Rentenantritt vorzuziehen. Sei es aus eigenem Wunsch, durch unbefriedigende Arbeitsbedingungen oder aus gesundheitlichen Gründen.
Daher sollten die Mitarbeitervertretungen, besonders in diesen Zeiten des hohen Personalmangels und der steigenden Arbeitsverdichtung, verstärkt auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb achten.