Die ohnehin schon große Nachfrage nach qualifizierten Pflegehilfskräften ist durch das am 01.07.2023 in Kraft getretene neue Personalbemessungsverfahren (§ 113c SGB XI) in der stationären Pflege weiter gestiegen.
Mit 27 (!) unterschiedlichen Pflegehilfskraft-Ausbildungen (vgl. BIBB(Bundesinstitut für Berufsbildung), 2019) in den einzelnen Bundesländern ist die Lage in Deutschland alles andere als homogen. Die in Niedersachsen vorgesehene zweijährige Pflegeassistenz-Ausbildung kann bereits seit August 2021 auf ein Jahr verkürzt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Doch allein damit lässt sich der hohe Bedarf nicht befriedigen.
Eine weitere Neuerung bietet der „Erlass zur kombinierten Nichtschülerprüfung“ des Kultusministeriums Niedersachsen, welcher den Berufsfachschulen und anerkannten Ersatzschulen zunächst befristet bis 31.12.2025 eine Erlaubnis zur Prüfungsabnahme ohne vorherigen Schulbesuch ausstellt.
Besonders interessant ist dies sicherlich für langjährig in der Pflege beschäftigte Hilfskräfte, die bereits über Berufserfahrung verfügen, aber aus zeitlichen und/oder finanziellen Gründen keine schulische Ausbildung absolvieren möchten.
Aufgrund der unzureichenden Refinanzierung ist es derzeit noch unklar, welche Bildungseinrichtungen diese Prüfung anbieten werden.
Vielen Dank für den Gastbeitrag an Carola Zischner, MAV-Vorsitzende Diakonisches Pflege- und Wohnstift Neustadt gGmbH