Telematikinfrastruktur – das digitale Gesundheitswesens

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein zentrales digitales Netzwerk zur sicheren, sowie schnellen Kommunikation und Datenübertragung zwischen allen Akteur: innen im deutschen Gesundheitswesen. Die gesetzliche Anbindungspflicht für Pflegedienste– und Einrichtungen tritt zum 01.07.2025 in Kraft.

Zur Anbindung an die Telematik benötigen die Einrichtungen unter anderem elektronische Heilberufeausweise (eHBA), eine Institutionskarte (SMC-B) und digitale Hardware-Geräte. Zur Datenübertragung findet die TI-Standard „KIM“ (Kommunikation im Medizinwesen) Anwendung.

Mit der zukünftigen TI 2.0 kann, neben der elektronischen Gesundheitskarte auch die digitale GesundheitsID genutzt werden. Die elektronische Patientenakte kommt ab 2025 und die derzeitigen Konnektoren sollen durch Smartphones ersetzt werden.

Seit einem Jahr wird die Telematikinfrastruktur in den Modellregionen Hamburg und Franken in Bayern erprobt. In Franken sind 5 Krankenhäuser, 20 Apotheken, 15 Pflegeeinrichtungen und mehr als 60 weitere Partner eingebunden. Auch ein erster zugelassener TI-Messenger befindet sich in der Erprobung.

Finanzierungsvereinbarungen abgeschlossen

Ende April 2024 wurden die Vereinbarungen zur Refinanzierung von TI-Kosten abgeschlossen.

Die erforderlichen Betriebskosten zur Umsetzung werden in Form einer monatlichen Pauschale erstattet. Die Einrichtungen müssen die Erstattung nach dem Erhalt der Hard- und Software beantragen. Bereits die Auslieferung der benötigten Anlagen und Geräte kann Monate dauern, so dass eine zeitnahe Bestellung förderlich ist.

Die Finanzierungsvereinbarungen der unterschiedlichen Einrichtungsformen sind auf der Internetseite des Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ersichtlich >> Telematikinfrastruktur.

Informiert sein – auch als Mitarbeitervertretung

Der Fachdienst Häusliche Pflege veranstaltet eine Digitalkonferenz am 13.08.24 von 10.00 – 14.15 Uhr. >> Gamechanger TI- mit Fachwissen an die Telematikinfrastruktur andocken!

Auch die Mitarbeitervertretung sollte über die Einführung und Umsetzung der TI in der Einrichtung informiert sein. Die digitalen Veränderungen gehen einher mit Änderungen von Tätigkeiten und Arbeitsabläufen für Beschäftigte.