Das Pflegeassistenzgesetz kommt

Die Ausbildung zur Pflegeassistenz soll künftig einheitlich geregelt werden. Das Bundeskabinett billigte am 04. September in Berlin einen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundesfamilienministerin Lisa Paus >> Pflegeassistenzausbildung.

Bisher gibt es laut Gesetzentwurf 27 verschiedene Assistenz-Ausbildungen in den Bundesländern, welche sich in Ausrichtung, Anspruchsniveau, Ausbildungsdauer und -vergütung deutlich unterscheiden.

Ein „strategischer Baustein der Pflege“, nach Aussage der Bundesministerien

Zukünftig soll die einheitliche Ausbildung in 18 Monaten in Vollzeit, in Teilzeit in maximal 36 Monaten absolviert werden. Der Aufbau der Ausbildung folgt dem Vorbild des Pflegeberufegesetz und soll den Berufseinstieg in alle Versorgungsbereiche der Pflege bundesweit vereinfachen.

Voraussetzung für die Ausbildung zur Pflegeassistenz soll ein Hauptschulabschluss sein. Bei einer positiven Prognose der Pflegeschule können aber auch Personen ohne Schulabschluss die Ausbildung beginnen. Auszubildende mit vorheriger Berufserfahrung können die Ausbildung auf 12 Monate oder weniger verkürzen. Zudem kann auch eine abgebrochene Ausbildung zur Pflegefachkraft für den Erwerb eines Abschlusses in der Pflegefachassistenz berücksichtigt werden.

Teil der Ausbildung sind den Angaben zufolge Pflichteinsätze in der stationären und ambulanten Langzeitpflege sowie der stationären Akutpflege. Des Weiteren sollen Pflegeassistenzen ausgewählte Aufgaben von Fachkräften übernehmen, insbesondere im Bereich der medizinischen Behandlungspflege. Damit sollen Pflegefachkräfte entlastet, effizienter eingesetzt und Wegzeiten gespart werden, heißt es im Gesetzentwurf.

Verbände und Gewerkschaft sind geteilter Meinung

Die Diakonie Deutschland, der Deutsche Evangelische Krankenhausverband und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege begrüßen das Vorhaben und Sehen es als wichtigen Schritt zur Berufseinheitlichkeit. Zur weiteren Ausarbeitung des Gesetzesentwurf verweisen Sie auf Ihre abgegebene Stellungnahme.

Zuspruch erfährt der Entwurf ebenfalls durch den Verband der katholischen Altenhilfe. Dieser sieht die Ausbildung jetzt endlich als anschlussfähig an die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann mit Aufstiegsmöglichkeiten an. 

Kritischer äußerte sich hingegen der Deutsche Pflegerat, welche zwar die Idee einer bundeseinheitlichen Regelung unterstützt aber eine 24-monatigen Ausbildungszeit zur ausreichenden Qualifikation fordert. Ebenso sieht der Arbeitgeberverband der Pflege eine 18-monatige Ausbildung nur als einen Kompromiss an.

Die Gewerkschaft ver.di sieht ebenfalls Nachbesserungsbedarf bei den Standards der Ausbildung, wie bei einer guten Praxisanleitung und der persönlichen Unterstützung der Auszubildenden. Zudem spricht sich ver.di für eine angemessene Ausbildungsvergütung und die Schulgeldfreiheit aus.

Eine angemessene Vergütung ist ein wichtiger Baustein, um den Beruf attraktiv zu gestalten. Die derzeitige Planung der Regierung zur Finanzierung die Ausbildungskosten ist allerdings umstritten und wird für weitere Diskussionen sorgen, wie aus der Mitteilung des AOK–Bundesverbands abzuleiten ist. Demnach sollen die zu erwartenden Kosten auf die gesetzlichen Krankenkassen und die Pflegeversicherung abgewälzt werden.

Neben der schwierigen Finanzierung ist der späte Umsetzungsbeginn ab dem Jahr 2027 ein Wehrmutstropfen. Dem akuten Personalmangel und der starken Belastung der Beschäftigten schafft es keine zeitnahe Abhilfe.