Am 13. August 2024 wurde durch das Bundeskabinett der Entwurf des „Dritten Kita-Qualitätsgesetz“ beschlossen. Nachdem der Entwurf das reguläre Gesetzgebungsverfahren, mit Zustimmung des Bundestags, durchlaufen hat, soll es zum 01. Januar 2025 in Kraft getreten.
Das „Dritte Kita-Qualitätsgesetz“ ist die Fortsetzung und Weiterentwicklung des „Gute Kita-Gesetzes“ und setzt Neuregelungen für die Jahre 2025 und 2026. Das Gesetz zielt darauf ab, die Qualität in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung in den Kindertagesstätten weiter zu verbessern. Es stellt finanzielle Mittel bereit, um bundesweit eine gute Betreuungsqualität sicherzustellen.
Maßnahmen des fortgeschriebenen Kita-Qualitätsgesetz sind
- Personal: Um die Personalsituation in Kitas zu verbessern, sollen die für die Kinderbetreuung zuständigen Länder mit dem neuen Gesetz unterstützt werden. Ziel ist ein besserer Betreuungsschlüssel, die Gewinnung neuer Fachkräfte und eine Stärkung der Kita-Leitung. Denn eine ausreichende Anzahl qualifizierter Fachkräfte bildet die Basis für Qualitätsverbesserungen.
- Sprachliche Entwicklung: Gleichzeitig soll in bedarfsgerechte Angebote und in die sprachliche Bildung investiert werden, um der besonderen Bedeutung der sprachlichen Entwicklung von Kindern Rechnung zu tragen.
- Gesundheit: Darüber hinaus sollen Maßnahmen zur Förderung ausreichender Bewegung sowie für eine gesunde und ausgewogene Ernährung stärker in den Fokus genommen werden.
- Finanzen: Maßnahmen zur Beitragsentlastung, die seit 2019 im Rahmen des „Gute-Kita-Gesetzes“ von den Ländern umgesetzt wurden, sollen nach einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2025, mit Bundesmitteln nicht mehr fortgesetztwerden können. So soll eine Budgetkonkurrenz zwischen Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und solchen zur Beitragsentlastung vermieden werden. Den Ländern steht es jedoch frei, diese Maßnahmen außerhalb des Kita-Qualitätsgesetzes in eigener Verantwortung fortzuführen.
Durch die Finanzmittel des Bunds will dieser die Länder bei den Maßnahmen nach dem neuen Kita-Qualitätsgesetz in 2025 und in 2026 mit jeweils rund zwei Milliarden Euro unterstützen. Mit den Investitionen in 2023 und in 2024 sind es insgesamt rund acht Milliarden Euro, die der Kita-Qualität in Deutschland zugutekommen.
Bundeseinheitliche Standards geplant
In einem nächsten Schritt will die Bundesregierung das neue „Kita-Qualitätsgesetz“ abschließend zu einem Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweit einheitlichen Standards weiterentwickeln. Es soll eine Chancengleichheit für alle Kinder durch Verbesserung der Qualität in der frühkindlichen Bildung sowie eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf hergestellt werden.
Aktuelle Informationen gibt die Bundesregierung >> Kita-Qualitätsgesetz
Eine notwendige Weiterentwicklung ist mehr als deutlich sichtbar
Nach einem aktuellen Bericht des „Kindertagesbetreuung kompakt“ des Bundesfamilienministeriums haben im Jahr 2023 mehr Kinder in Deutschland eine Tageseinrichtung oder Tagespflege besucht als je zuvor. Zum Stichtag 1. März waren es knapp 860.000 unter Dreijährige und knapp 2,7 Millionen über Dreijährige. Das bedeute einen Anstieg um zwei Prozent bei den Kindern unter drei Jahren und um 1,5 Prozent bei den über Dreijährigen. Das ist zwar ein Anstieg insgesamt, doch die Lücke zwischen Betreuungsbedarf und -Angebot ist trotzdem größer geworden, heißt es in dem Bericht.
Für den bereits bestehenden und noch steigenden Bedarf fehlt ausreichend Personal und der Krankenstand in der Berufsgruppe ist einer höchsten in Deutschland. Dass dieses herausfordernde Arbeitsumfeld zu mehr Krankheitsfällen führt, hat jetzt eine spezielle Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung, die die Krankenkassendaten ausgewertet hat, nachdrücklich ans Licht gebracht.
Statistiken und Analysen bilden daher deutlich die mehr als angespannte Situation in den Kindertagestätten ab. Ein Handlungsbedarf ist längst überfällig und eine Weiterentwicklung zu begrüßen.