35 Jahre Medizinischer Dienst

Der Medizinische Dienst (MD) bzw. vormals der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) feiert sein 35jähriges Bestehen.

Der Medizinische Dienst ist der sozialmedizinische und pflegefachliche Beratungs- und Begutachtungsdienst des Systems der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Bundesweit untergliedert in 15 Medizinische Dienste mit unterstellten Standorten ist der Dienst für rund 74 Millionen gesetzlich Versicherte zuständig.

Mit rund 12.000 Beschäftigten, darunter 2.500 Ärztinnen und Ärzte aus mehr als 50 Fachgebieten, 4.900 Pflegefachkräfte sowie Fachleute aus Medizintechnik und Pharmazie, haben die Medizinischen Dienste im Jahr 2023 insgesamt 21.900 Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie 13.200 Strukturprüfungen zu technischen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Behandlung von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern durchgeführt.
Darüber hinaus haben sie mehr als 6 Millionen versichertenbezogene sozialmedizinische Empfehlungen an die Kranken- und Pflegekassen abgegeben. In fast der Hälfte dieser Fälle ging es um die Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit. Unterstützt wird dieses Fachwissen der Gutachter:innen durch Verwaltungsmitarbeitende, die sich unter anderem um IT, Logistik, den Telefonservice und die Öffentlichkeitsarbeit kümmern.

Anlässlich des 35-jährigen Bestehens haben die Medizinischen Dienste einen gemeinsamen Bericht unter dem Titel „Der Medizinische Dienst – Kompetenz für eine gute und gerechte Gesundheitsversorgung“ veröffentlicht und gewähren Einblicke in ihr Wirken.

Der Medizinische Dienst Niedersachsen

Der Medizinische Dienst Niedersachsen ist ein unabhängiger Gutachterdienst. Im gesetzlichen Auftrag unterstützt und berät er die Kranken- und Pflegekassen in medizinischen und pflegerischen Fragen. An 12 Standorten sind rund 1.250 Beschäftigte angestellt und bearbeiten in etwa 900.000 gutachterliche Stellungnahmen im Jahr.

In niedersächsischen Krankenhäusern erfolgt durch den Medizinischen Dienst eine regelmäßige Begutachtung zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes (Operationen- und Prozeduren-Schlüssel), anhand der gleichnamigen Richtlinie.

Alle Pflegeeinrichtungen (§114SGB XI) in Niedersachsen werden regelmäßig durch den Medizinischen Dienst geprüft. Inhalte und Ablauf der Qualitätsprüfung sind durch Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die ambulante- und stationäre Pflege geregelt. Im Mittelpunkt der Prüfung steht die Versorgungsqualität der Pflegebedürftigen, hinzukommen unter anderem die Prüfung von ordnungsgemäßer Leistungsabrechnungen sowie der Durchführung von vorgeschriebenen Beschäftigtenschulung. Bei festgestellten Mängeln können durch den Dienst Wiederholungsprüfungen veranlasst oder Strafzahlungen gefordert werden.

Der MD und die Interessenvertretungen

Auf den ersten Blick besteht kein Zusammenhang zwischen dem Medizinischen Dienst Niedersachsen und Interessenvertretungen. Bei näherer Betrachtung wird das Wirken der Interessenvertretung deutlicher, denn diese haben die Einhaltung und Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben in der Einrichtung zu überwachen. Dazu zählen ebenfalls Hygienevorschriften sowie der Arbeits- und Gesundheitsschutz, dessen Umsetzung Auswirkungen auf die Qualität und die Tätigkeiten der Beschäftigten haben. Diese Umsetzung der Tätigkeiten und der Versorgungsqualität werden geprüft und nehmen so Einfluss auf die Begutachtung des Medizinischen Dienst. Eine schlechte Beurteilung kann sich auf die Nachfrage und Auslastung der Einrichtung auswirken und die Arbeitsqualität für die Beschäftigten negativ beeinflussen. Es besteht daher ein Zusammenhang zwischen dem Medizinischen Dienst Niedersachsen und Interessenvertretungen, welcher aufzeigt, wie wichtig die Arbeit von Interessenvertretungen ist.