Rund 39.000 Leiharbeitnehmer in Pflegeberufen

Im März 2024 waren rund 39.000 Leiharbeitnehmer in Pflegeberufen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das waren zehn Prozent weniger als ein Jahr zuvor, teilte der Bundestag am Mittwoch in Berlin mit. Die Angaben kommen von der Bundesagentur für Arbeit und entstammen der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Unionsfraktion.

Belastung für Stammbelegschaft

Die Arbeitnehmerüberlassung in der Pflege könne einen Beitrag dazu leisten, kurzfristig und flexibel auf Belastungsspitzen zu reagieren, teilte die Regierung mit. Allerdings führe nach Einschätzung der „Konzertierten Aktion Pflege“ die Nutzung der Arbeitnehmerüberlassung zu Belastungen für die Stammbelegschaften, die beispielsweise verstärkt Wochenend- und Nachtdienste übernehmen müssten.

Auch verlören Leiharbeitnehmer die dauerhafte Einbindung in ein Pflegeteam und die Möglichkeit, zu den Pflegebedürftigen eine langfristige Bindung aufzubauen. Deshalb könne die Arbeitnehmerüberlassung nur ein ergänzendes Instrument sein. Vor allem müsse es darum gehen, die Arbeitsbedingungen für die Stammbelegschaft zu verbessern und die Attraktivität des Pflegeberufes zu steigern, heißt es in der Antwort weiter.