Der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst TVöD läuft bis zum Jahresende und die nächste Tarifrunde beginnt am 24. Januar 2025 in Potsdam. Der öffentliche Dienst umfasst nicht nur den Kernbereich aus Kommunen, Ländern und Bund, sondern auch viele öffentliche Unternehmen, kirchliche Arbeitgeber und Bereiche, die ebenfalls die Grundlagen öffentlicher Dienstleistungen bereitstellen. Die Tarifauseinandersetzung für die rund 2,5 Millionen Tarifbeschäftigen und den dazu angeschlossenen Bereichen werden Arbeitnehmerseits federführend von der Gewerkschaft ver.di organisiert.
Mit den Vorbereitungen für die anstehenden Verhandlungen wurde frühzeitig begonnen. Die Gewerkschaft führte eine Forderungsabfrage unter den Beschäftigten durch, an welcher sich über 150.000 Personen beteiligten. Dies war ein Zuwachs von rund 20.000 Beschäftigten entgegen der Tarifrunde 2023.
Nach der Auswertung der Fragebögen wurden die Forderungen zusammengestellt und in der Bundestarifkommission öffentlicher Dienst (BTKöD) diskutiert. Die rund 100 Mitglieder der Kommission trafen sich am 09. Oktober 2024, beschlossen und veröffentlichen die geeinten Forderungen.
Die Tarifforderungen stehen fest
Gefordert werden mehr Gehalt und mehr Arbeitszeit-Souveränität:
- Entgeltforderungen: Eine Erhöhung der Entgelte um 8 %, mindestens aber 350 Euro monatlich.
- Zusätzliche Forderungen:
- Höhere Zuschläge für besonders belastende Tätigkeiten.
- Erhöhung der Ausbildungsvergütungen und Praktikantenentgelte um 200 Euro monatlich.
- Drei zusätzliche freie Tage zur Entlastung.
- Arbeitszeit-Souveränität: Einführung eines „Meine-Zeit-Kontos“, über das Beschäftigte selbst entscheiden können, ob Entgelterhöhungen oder Überstunden als Freizeit oder Auszahlung genutzt werden.
- Laufzeit des Tarifvertrags: 12 Monate.
- Übertragung auf Beamte: Die Tarifergebnisse sollen auch auf Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Soldatinnen, Soldaten sowie Versorgungsempfänger übertragen werden.
- Arbeitszeitreduzierung für Beamte: Für Beamte wird eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 41 auf 39 Stunden gefordert.
- Altersteilzeit: Abschluss eines neuen Tarifvertrags zur Altersteilzeit mit bevorzugtem Zugang für Beschäftigte in belasteten Berufen.
- Gewerkschaftsmitglieder: Ein zusätzlicher freier Tag wird für Gewerkschaftsmitglieder gefordert.
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: ver.di fordert eine bezahlte Pause für Beschäftigte in der Wechselschicht.
- Unbefristete Übernahme: Junge Beschäftigte sollen nach erfolgreicher Ausbildung unbefristet übernommen und in Erfahrungsstufe 2 eingruppiert werden.
Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke stellt klar: „Eine deutliche Erhöhung der Einkommen ist notwendig, damit der öffentliche Dienst auch im Wettbewerb um Arbeitskräfte mithalten kann. Die Beschäftigten von Bund, Kommunen und kommunalen Unternehmen spüren immer stärker die Folgen von unbesetzten Stellen und Personalknappheit. Daher muss alles getan werden, um den öffentlichen Dienst wieder attraktiver zu machen. Dazu gehören neben mehr Geld vor allem mehr Zeitsouveränität und mehr Entlastung.“
Wenn die Verhandlungen beginnen, ist Solidarität gefragt, denn teils orientieren sich Diakonische Einrichtungen am TVöD oder wenden diesen sogar selbst an. Zudem kann der Abschluss der TVöD Verhandlungen, die im nächsten Jahr anstehenden Tarifauseinandersetzungen des Tarifvertrag Diakonie in Niedersachsen TV DN beeinflussen. Je besser der Organisationsgrad in den Einrichtungen und je stärker der Zusammenhalt ist, je mehr können die Beschäftigten für sich und ihre Arbeitsbedingungen erzielen. Der Flyer unter dem Motto „Zeit für mehr – Zusammen geht mehr“ enthält weitere Informationen.