Der gesetzliche bezahlte Mindesturlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG) sieht 20 Tagen bei einer Fünf-Tage-Woche und 24 Tagen bei einer Sechs-Tage-Woche vor. Der individuelle Anspruch eines Beschäftigten kann durch Tarif- bzw. Arbeitsverträge, sowie Dienstvereinbarungen abweichen. Im TV DN und den AVR DD sind zum Beispiel 30 Tage Erholungsurlaub festgelegt.
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Katholische Bischöfe beschließen überarbeitete Grundordnung
Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands hat am 22. November eine überarbeitete Grundordnung, umgangssprachlich oft „das katholische Arbeitsrecht“ genannt, beschlossen. Ziel der Überarbeitung war, die arbeitsrechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmer:innen der katholischen Kirche zu reformieren und zu modernisieren. Insbesondere die Eingriffe in die persönliche Lebensführung wurden zuletzt massiv kritisiert und sind daher auch größtenteils aus der Grundordnung verbannt.
WeiterlesenAnpassung des TV DN an das Mindestlohngesetz
Durch die Änderungen im Mindestlohngesetz, welche zum 01.10.2022 in Kraft treten, gibt es nun auch Änderungen im Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt damit ab 01. Oktober 12€ pro Stunde.
WeiterlesenTarifbindungspflicht in der Pflege gestartet
Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz gibt vor, dass seit dem 1.September 2022 nur noch Versorgungsverträge mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, welche ihre Arbeitnehmer:innen nach Tarif oder mindestens nach der Höhe des regionalen Entgeltniveaus entlohnen.
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