Pflegefachassistenzausbildung wird bundesweit vereinheitlicht – Bundestag beschließt Reform

Der Deutsche Bundestag hat am 09.10.2025 das Gesetz zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung verabschiedet. Damit wird ein eigenständiges Berufsprofil geschaffen, das die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ablöst – ein bedeutender Schritt zur Modernisierung der Pflege und zur Sicherung des Personalbedarfs in Deutschland.

Die neue Ausbildung startet im Jahr 2027 und ist generalistisch angelegt: Sie umfasst verpflichtende Praxiseinsätze in der stationären Langzeitpflege, der ambulanten Pflege sowie der Akutversorgung. Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt 18 Monate, kann jedoch bei einschlägiger Berufserfahrung verkürzt werden. Auch Bewerberinnen und Bewerber ohne formalen Schulabschluss können bei positiver Prognose der Pflegeschule aufgenommen werden.

Mehr Menschen für Pflegeberufe gewinnen

Ein zentrales Ziel der Reform ist es, mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen und die Mobilität innerhalb Deutschlands zu erleichtern. Wer künftig als Pflegefachassistenz ausgebildet ist, kann problemlos in anderen Bundesländern arbeiten. Zudem wird die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse vereinfacht – durch einheitliche Verfahren wie Kenntnisprüfungen oder Anpassungslehrgänge.

Bundeseinheitlich

Die Finanzierung der Ausbildung erfolgt bundeseinheitlich und sektorenübergreifend. Auszubildende erhalten eine Vergütung, und sowohl Pflegeschulen als auch ausbildende Einrichtungen profitieren von einer verlässlichen Finanzierungsgrundlage.

Bundesfamilienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatten den Gesetzentwurf gemeinsam ins Kabinett eingebracht. Mit dem neuen Pflegefachassistenzeinführungsgesetz wird ein wichtiger Grundstein für eine zukunftsfähige und attraktive Pflegeausbildung gelegt. So in einer Pressemeldung des Deutschen Bundestags vom 09.10.2025.