„Aktivrente“ – Arbeiten im Ruhestand

Die Aktivrente wurde beschlossen und ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Der Beschluss erfolgte durch Bundestag und Bundesrat im Dezember 2025, nachdem das Bundeskabinett den Gesetzentwurf im Oktober 2025 verabschiedet hatte. 

Rentner:innen, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, können bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen und Anreize für längerfristige Erwerbstätigkeit zu schaffen. Damit wirbt die Bundesregierung für die eingeführte „Aktivrente“.

Wichtige Punkte der Aktivrente

  • Gültigkeit: Gilt für Personen, die nach dem 1. Januar 2026 die Regelaltersgrenze erreichen und weiterarbeiten; frühere Rentenbezieher profitieren nicht.
  • Voraussetzungen: Man muss das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben.
  • Ausnahmen: Die Aktivrente gilt nicht für Selbstständige, Beamte, Minijobber sowie Land- und Forstwirte.
  • Arbeitsvertrag: Die Aktivrente begründet keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Enthält der bestehende Arbeitsvertrag eine Altersgrenzenklausel, muss ein neuer Vertrag geschlossen werden.
  • Steuerfreibetrag: Bis zu 2.000 € pro Monat (24.000 € pro Jahr) sind steuerfrei und unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt.
  • Keine Sozialversicherungsfreiheit: Trotz Steuerfreiheit bleiben Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig.

Ziel: Soll den Fachkräftemangel lindern und die finanzielle Eigenständigkeit der Rentner stärken. Nach zwei Jahren ist eine Evaluation vorgesehen, um die Wirksamkeit der Aktivrente zu überprüfen. 

Arbeiten im Ruhestand ist bereits verbreitet

Eine Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zeigt auf, dass in 55% der mitbestimmten Unternehmen bereits Rentner:innen beschäftigt sind. Für die Studie wurden knapp 3.700 Betriebes- und Personalräte befragt.

82,5 Prozent der Betriebs- und Personalräte, in deren Betrieben Ruheständler:innen arbeiten, berichten, dass die Betreffenden bereits vor Renten- oder Pensionsbeginn in derselben Einrichtung tätig waren. Wenn die Betreffenden weiterbeschäftigt werden, führen sie auch in der Regel ihre bisherige Tätigkeit fort, reduzieren jedoch meist die Stundenzahl oder arbeiten überwiegend in Minijobs.

Unter den bestehenden Rahmenbedingungen war und ist bereits möglich im Ruhestand weiterzuarbeiten. Die Beschäftigung erfolgt nach den Wünschen und Fähigkeiten der Betreffenden und den Einsatzmöglichkeiten der Branchen und Betriebe.

Die Wissenschaftler der Studie warnen vor Nebenwirkungen der Aktivrente. Im ungünstigsten Fall könnten Arbeitgeber die Förderung missbrauchen, um Ältere auszunutzen und Löhne zu drücken.

Es sei schwer zu sagen, ob die „Aktivrente“ und erleichterte sachgrundlose Befristungen zu noch mehr Beschäftigung im Rentenalter beitragen können, zumal viele Beschäftigte lieber früher als später in den Ruhestand wechseln möchten und auch viele Unternehmen Möglichkeiten für einen früheren Ausstieg aus dem Arbeitsleben anbieten.

„Anstelle der beschlossenen Änderungen, deren Wirkungen völlig unklar sind und die für den Staatshaushalt eine deutliche Belastung darstellen können, sollte der Fokus auf gute Arbeit, auf die Gesundheit der Beschäftigten und auf Anerkennung ihrer Leistungen gelegt werden. Davon würden alle Beschäftigten, jüngere wie ältere, profitieren und sicher würden auch die Fähigkeit und die Bereitschaft steigen, länger zu arbeiten“, so Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI.