Absenkung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen verstärkt die Zweiklassengesellschaft in der Gesundheitsversorgung.

Die Honorare für ambulante Psychotherapie sollen zum 01.04.2026 um 4,5% gekürzt werden, es war sogar mal die Rede von 10%. Andreas Pichler, Präsident der Psychotherapeutenkammer NRW, spricht von einem „fatalen Signal“. Man müsse sich einmal vorstellen, das Ergebnis einer Tarifrunde wäre eine Gehaltskürzung.
Die Betroffenen empfinden dies als Abwertung ihrer Arbeit und den hilfesuchenden Menschen wird vermittelt, dass ihre psychische Erkrankung weniger behandlungswert ist.

Mittelfristig könnte die fehlende Planungssicherheit angehende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten davon abhalten sich in einer selbstständig geführten Praxis niederzulassen und beispielsweise in die Unternehmensberatung oder Arbeits- und Organisationspsychologie abwandern. Aufgrund der demografischen Entwicklung stehen derzeit besonders viele praktizierende Psychotherapeut*innen vor dem Altersruhestand. Die dadurch freiwerdenden kassenärztlichen Sitze könnten so nur schwer oder gar keine Nachfolge finden.

Dabei steigt die Anzahl psychischer Erkrankungen bei Erwachsenen -insbesondere in den sozialen Berufen- in den letzten Jahren kontinuierlich, bei Kindern und Jugendlichen hat sich in den letzten zehn Jahren die Zahl fast verdoppelt (www.barmer.de). Hilfesuchende warten je nach Region bereits jetzt schon zwischen sechs und achtzehn Monate auf einen Behandlungsplatz, zum Teil noch länger. Die Wartezeiten könnten sich in naher Zukunft dramatisch erhöhen.

Die Krankenkassen begründen diesen Schritt damit, dass in der Psychotherapie in den letzten Jahren die Honorare überproportional gestiegen sind: „Hintergrund der getroffenen Entscheidung war es nicht, Einsparung für die GKV zu erzielen. Vielmehr geht es darum, die Bewertungsrelationen der ambulanten Leistungen zueinander in einem ausgewogenen Verhältnis zu halten“ (GKV-Spitzenverband, 12.03.2026). Das ist eine bemerkenswerte Begründung, verdienen Psychotherapeut*innen tatsächlich weniger als alle vergleichbaren medizinischen Berufsgruppen. Der Reinertrag pro Praxis liegt bei Allgemeinmedizinern im Schnitt ca. dreimal höher, bei Spezialisten wie z.B. Radiologen fast 14mal höher als in psychotherapeutischen Praxen. Kinder- und Jugendlichentherapeut*innen sind noch deutlicher betroffen: Die Termine müssen oftmals mit den Schulen koordiniert werden, Gespräche mit den Eltern kosten zusätzlich Zeit, die Praxen müssen z.B. zum Spielen geräumiger sein.

Wird also das Honorar gesenkt, wird eher der Anreiz gesetzt, Privatpatienten bzw. Selbstzahler zu behandeln. Das heißt, dass alle diejenigen, die sich das nicht leisten können und „nur“ gesetzlich krankenversichert sind, wie z.B. die Kinder und Jugendlichen in der stationären Jugendhilfe, noch länger auf einen Therapieplatz warten müssen als ohnehin schon.
Die Zweiklassenmedizin würde so weiter zementiert werden.

Quellen:

Honoraranpassung für niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten – GKV-Spitzenverband

Honorarkürzung für Psychotherapeuten beschlossen – News – Deutsches Ärzteblatt

GBE – Psychische Störungen insgesamt

Studie: Psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche | BARMER