Dienstnehmerseite der ARK-DD führt „Geheimverhandlungen“

Vor etwa zwei Monaten hat die Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der EKD (BuKo) die Dienstnehmerseite der Arbeitsrechtlichen Kommission Diakonie Deutschland (ARK DD) angeschrieben, um zu erfahren, ob und was sie mit der Dienstgeberseite bzgl. Kurzarbeit und Coronaprämien verhandeln. Es gab lange keine Antwort, wir haben davon berichtet. Nun hat der Sprecher eines Fachausschusses der Dienstnehmerseite geantwortet. Die Antwort ist ziemlich erschreckend.

Inhaltlich nimmt die Dienstnehmerseite zwar zu den Fragen der Buko Stellung, allerdings wird nur ausgeführt, welches Ergebnis sie nicht bei den „Verhandlungen“ erzielen möchte. So vertritt die Dienstnehmerseite bzgl. der Prämien die Haltung, nicht auf populistische und kurzfristige Einmalzahlungen setzen zu wollen. Allerdings wird es dadurch auch keine Regelung zu den, vom Gesetzgeber vorgesehenen, Bonuszahlungen für Pflegekräfte in den AVR-DD geben.

Keine Regelung zum Kurzarbeitergeld

Ähnlich ist die Aussage zum Kurzarbeitergeld. Hier erklärt die Dienstnehmerseite, dass sie den Dienstgeber nicht die Möglichkeit geben wolle Gehaltseinsparungen umsetzen zu können. Man wolle lieber sachlich und in Ruhe vorgehen. Die Folge ist , dass es keine Regelung zum Kurzarbeitergeld und der verbindlichen Aufstockung dessen in den AVR-DD geben wird. In der letzten Zeit sind in etlichen Tarifverträgen solche Regelungen geschaffen worden. Arbeitnehmer*innen, die unter diese Tarifverträge fallen, erhalten dort zusätzlich zum Kurzarbeitergeld verbindlich eine Aufstockung, so dass sie teilweise auf 95% ihres Entgelts kommen. Gerade in den unteren Lohngruppen ist dies unerlässlich. Das Verhalten der Dienstnehmerseite führt nun also dazu, dass die Kolleg*innen keine verbindliche Aufstockung bekommen.

Informationssperre

Das erschreckende an dem Antwortschreiben ist aber, dass die Dienstnehmerseite keine Aussage darüber treffen möchte, worüber sie denn mit den Dienstgebern verhandelt, da man Stillschweigen vereinbart habe. Es wird also den Kolleg*innen keine Auskunft darüber gegeben mit deren angeblichem Verhandlungsmandat überhaupt die Verhandlungen geführt werden. Die Dienstnehmerseite hat die Verhandlungen damit zur Geheimsache erklärt.

Dieses Verhalten ist weder nachvollziehbar, noch zu akzeptieren. Der Vorstand der agmav-Niedersachsen fordert daher die Dienstnehmerseite der ARK-DD erneut auf den Kolleg*innen Auskunft darüber zu geben welche Dinge sie in deren Namen verhandelt und wie der Stand der Dinge ist.

Jetzt wäre auch für Mitarbeitervertretungen in Niedersachsen, bei denen noch nicht der TVDN in Anwendung kommt, wieder der richtige Zeitpunkt gekommen sein, um die Arbeitgeber zum Wechsel zu motivieren. Denn, wenn die Verhandlungspartner der ARK-DD Stillschweigen vereinbart haben, dann wissen auch die Arbeitgeber nicht, was dort verhandelt wird und können keinen Einfluss darauf nehmen. Während dessen hätten die Arbeitgeber Einfluss auf den Inhalt des TVDN.

Das Schreiben der Buko finden Sie >>>hier

Den Bericht der ag-mav finden Sie >>>hier

Das Antwortschreiben der Dienstnehmerseite finden Sie >>>hier

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