Eckpunkte für ein Pflegekompetenzgesetz

Im Dezember letzten Jahres stellte der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach einen weiteren Baustein der Pflegereform vor – das Pflegekompetenzgesetz.

Gemeinsam mit ausgewählten Verbänden der Pflege und Ärzteschaft wurden erste vorläufige Eckpunkte erarbeitet und veröffentlicht.

Die Handlungs- und Entscheidungsspielräume von Pflegekräften sollen gesetzlich erweitert werden. Ziel des Gesetzes ist, die Abhängigkeit von Ärzten zu verringern, Arbeitsabläufe flüssiger zu machen und das Ansehen des Berufs zu erhöhen.

„Wir wollen eine grundsätzliche Reform der Pflege.“ äußerte Karl Lauterbach, „Denn die Pflege darf aktuell weniger als sie kann. Das ist ein riesiges Problem, so verlieren wir potentielle Pflegekräfte. Hochqualifiziertes Personal muss Spaß am Beruf haben und die Dinge dürfen, die es kann. Dafür machen wir einen Neustart.“

Die vorläufigen Eckpunkte im Überblick

  • Pflegekräfte sollen gemäß ihren Qualifikationen auch in der Versorgung mehr Kompetenzen bekommen.
  • In der häuslichen Krankenpflege sollen Pflegefachkräfte perspektivisch auch Leistungen verordnen können (z.B. Wundversorgung, Salben, Katheter).
  • Auch bei der Festlegung der Pflegebedürftigkeit könnten die in der Versorgung tätigen Pflegefachkräfte einbezogen werden.
  • Die Schaffung eines für Deutschland neuen Berufsbildes, die Advanced Practice Nurse. Wer Heilkunde studiert hat, soll sie auch eigenverantwortlich ausüben können, so z.B. die Verordnung von häuslicher Pflege, von Hilfsmitteln oder bestimmten Arzneimitteln.
  • Die Pflege braucht eine stärkere Stimme und mehr berufliche Kompetenzen.

Die veröffentlichten Eckpunkte wurden durchweg begrüßt

Der deutsche Pflegerat und berufsbezogene Verbände begrüßen die Eckpunkte und sprechen von einem Schritt in die richtige Richtung zu Verbesserungen in der pflegerischen Versorgung. Auch die politische Vertretung der Pflege auf Bundesebene soll verbessert werden.

Die Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler sagt,“ Was die Berufsverbände seit Jahren forderten, werde aufgegriffen. Jeder einzelne Punkt ist ein Schritt in die richtige Richtung.“

Der Paritätische Gesamtverband bewertet die Eckpunkte ebenfalls positiv, weist jedoch zugleich auf die Beachtung einer realisierbaren Umsetzung hin. „Berücksichtigt werden muss allerdings, dass zum Einsatz der vorhandenen und zukünftigen Kompetenzen von Pflegekräften Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, die es erlauben, dass Pflegekräfte mehr Zeit für ihre Arbeitsabläufe haben und dass die Ausgestaltung des Leistungserbringungsrechts entsprechend erfolgt. In der Ausgestaltung muss reflektiert werden, dass der akute Personalmangel einer bloßen Übernahme von mehr Aufgaben entgegensteht. Ferner wäre erforderlich, dass entbürokratisiert wird.“

In der ersten Jahreshälfte soll das Gesetzgebungsverfahren angestoßen und ein Gesetzesentwurf erstellt werden. Da es sich um erste vorläufige Eckpunkte handelt, bleibt abzuwarten wie das geplante Gesetz aussehen wird und sich in der Praxis auswirkt.

Weitere Informationen >> Wir machen einen Neustart für die Pflege