Personalbesetzung in der Psychiatrischen Pflege

Durch die „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie“ (PPP-RL) wird eine Mindestvorgabe zur Personalbesetzung in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen gesetzlich vorgegeben.

Die Umsetzung in der Praxis weicht häufig von diesen Vorgaben ab. Die Mindestbesetzung wird in vielen Fällen unterschritten und das vorhandene Personal überlastet. Verstöße gegen die geltende Richtlinie werden nicht sanktioniert, ein Freifahrtschein für die Arbeitgeber.

„Persomat 2024“ – die Erhebung der Personalbesetzung

Die Gewerkschaft ver.di hat einen Schnellrechner entwickelt, den „Persomat 2024“. Mit diesem Rechner wird die Umsetzung der PPP-RL stationsgenau erfasst. Die gewonnen Daten weisen den tatsächlichen Stand der Personalbesetzung aus und bilden den Fehlbedarf genau ab.

Ziel der Erhebung ist damit auf verbindliche und bedarfsgerechte Personalstandards hinzuwirken, um die Versorgungsqualität zu verbessern und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Das Endergebnis der Erhebung wird am 12. Juni 2024 bei der Gesundheitsministerkonferenz an die Politik übergeben.

Um ein möglichst umfassendes und aussagekräftiges Ergebnis zu erzielen, ruft die Gewerkschaft zur Teilnahme und Unterstützung auf. Wie in den Einrichtungen eine Erhebung anhand des „Persoamt“ durchgeführt wird ist hier zu finden >> Psychiatrie: Persomat 2024