Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat eine Nullrunde beim Bürgergeld im kommenden Jahr angekündigt. Ebenso plant die Regierungskoalition finanzielle Anreize für einen späteren Renteneintritt zu setzen, um so mehr ältere Menschen in der Arbeitswelt zu halten.
Bürgergeld wird nicht erhöht
Nach Aussage von Heil wird das Bürgergeld im kommenden Jahr nicht erhöht, da die Inflation stark rückläufig sei und aktuell nur 1,9 % betragen würde. Gemäß des geltenden Rechtsmechanismus sei es so, dass es dadurch zum 01. Januar keine Erhöhung gäbe.
Nachdem die Berechnungsmethode für das Bürgergeld in 2022 infolge des Ukrainekrieges angepasst wurde, erhöhte sich das Bürgergeld für alleinstehende Erwachsene um 53 € im Monat. Anfang diesen Jahres stieg der Satz nochmal um 61 € auf monatlich 563 €. Eine Kürzung des Bürgergeldes ist durch die neue Berechnungsmethode ausgeschlossen.
Kabinett beschließt finanzielle Vorteile für ältere Arbeitnehmer:innen
Ziel der Maßnahme ist es, ältere Arbeitnehmer:innen länger im Job zu behalten. Dazu soll es finanzielle Anreize geben, für die das Kabinett nun die Weichen gestellt hat.
Zu den Anreizen gehört beispielsweise eine „Rentenaufschubprämie“, die gezahlt werden soll, wenn Arbeitnehmer:innen mindestens ein Jahr über das Renteneintrittsalter hinaus arbeiten. Ebenso soll es Arbeitgebern ermöglicht werden, die Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung direkt an die älteren Arbeitnehmer:innen auszuzahlen und so das Gehalt zu erhöhen. Unternehmen soll es auch erlaubt werden, befristete Arbeitsverträge mit Arbeitnehmer:innen im Rentenalter abzuschließen.
Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters schloss Heil hingegen aus. Nach Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck müsse man nun „alle Register ziehen“.
Richtige Maßnahmen? Wer weiß…
Ob die getroffenen Maßnahmen richtig sind und die gewünschte Wirkung entfalten, bleibt abzuwarten. Eine Nullrunde beim Bürgergeld darf nicht dazu führen, dass die finanziellen Nöte der sozial Schwächeren und Schwächsten wieder steigen. Ebenso hoffen wir, dass die finanziellen Anreize für Arbeitnehmer:innen im Renteneintrittsalter nicht dazu führen, dass diese indirekt aus finanziell prekären Lagen zur Weiterarbeit gezwungen werden. Das Renteneintrittsalter ist bewusst gewählt und bleibt auch bewusst unangetastet. Insbesondere die körperliche Leistungsfähigkeit nimmt im Alter ab und kann auch durch finanzielle Anreize nicht verlängert werden. Ein „Weiterarbeiten“ über das Renteneintrittsalter hinaus, ausschließlich aus finanziellen Gründen, ginge zu Lasten der eigenen Gesundheit und wir können es nicht gutheißen.