Ältere Menschen in Deutschland haben in sehr unterschiedlichem Maße die Chance zur gesellschaftlichen Teilhabe. Die Möglichkeiten zur selbstbestimmten Gestaltung des eigenen Lebens seien „sozial ungleich verteilt“, heißt es in dem veröffentlichten Altersbericht der Bundesregierung. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sagte bei der Vorstellung am 08. Januar in Berlin, dass insbesondere Frauen, Menschen mit Migrationsgeschichte sowie homosexuelle und trans- oder intergeschlechtliche Menschen oft im Nachteil seien.
Seit 1993 legt eine unabhängige Sachverständigenkommission einmal in jeder Legislaturperiode den Bericht zur Lage der älteren Generation vor. Die Kommission untersuchte und beurteilte die Faktoren wie Einkommen, Vermögen, mögliche Armutsgefährdung, Wohnsituation und Gesundheitsvorsorge. Ebenfalls wurden die Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe und das Thema Diskriminierung betrachtet. Durch diese Untersuchungen wurden die Lebenssituationen älterer Menschen analysiert, der aktuelle Stand ermittelt und es wird ein Ausblick auf zu verändernde, verbessernde Empfehlungen und Maßnahmen geworfen. Der Bericht besteht aus zwei Teilen, einem Sachverständigenbericht und der Stellungnahme der Bundesregierung.
Ungleiche Teilhabechancen sind abzubauen
Der neunte Altersbericht zeigt die unterschiedlichen Lebenssituationen älterer Menschen auf und untersucht ihre Teilhabechancen. Diese Teilhabechancen, das heißt die Möglichkeiten, das eigene Leben im Alter selbstbestimmt zu gestalten, sind in Abhängigkeit von Alter, Bildung, Einkommen, Geschlecht, Migrationsstatus, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität sozial ungleich verteilt. Diese sozialen Ungleichheiten können zu gravierenden Benachteiligungen führen. Sie verstärken sich im Lebenslauf, sie verhindern Teilhabe im Alter und beeinträchtigen damit individuelle Potenziale und gesamtgesellschaftliche Chancen.
Um Teilhabechancen für alle Menschen gleichermaßen zu eröffnen, müssen gesellschaftliche Vielfalt anerkannt und soziale Ungleichheiten, wie die ungerechtfertigte, ungleiche Behandlung und Beurteilung älterer Menschen, abgebaut werden. Die Sachverständigenkommission spricht daher Empfehlungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe älterer Menschen im Bericht aus. Dazu zählen die Diskriminierung und Ausgrenzung zu verhindern sowie einen leichteren Zugang zu Hilfeleistungen zu ermöglichen.
Die vorhandenen Potenziale der älteren Menschen sind zu fördern, denn das freiwillige Engagement und die Übernahme von „Sorgearbeit“ wie die Betreuung von Enkelkindern sind unverzichtbare Beiträge für das gesellschaftliche Zusammenleben.
Die Auswirkungen für das Gesundheitswesen
Mit Blick auf die Auswirkungen für das Gesundheitswesen werde mit deutlich mehr sehr alten und pflegebedürftigen Menschen gerechnet. In Deutschland leben rund 18,7 Millionen Menschen im Alter von 65 Jahren und älter, und diese Bevölkerungsgruppe wächst. Dem Bericht nach wird die Zahl, der über 80-Jährigen voraussichtlich von aktuell rund 6 auf 8 bis 10 Millionen im Jahr 2050 steigen. Der Anteil pflegebedürftiger Menschen in dieser Altersgruppe wird erwartungsgemäß höher sei und mit einer erheblichen Zunahme des Pflegebedarfs werde gerechnet. Bis zum Jahr 2055 werden 7,6 Millionen zu versorgende Menschen erwartet. Im Dezember 2023 lag die Zahl, nach Angaben des Statistischen Bundesamts, noch bei etwa 5,7 Millionen.
Die Herausforderungen für das Gesundheitssystem steigen und der Druck auf die Unternehmen und ihre Beschäftigten ebenso.
Weitere Informationen >> Neunter Altersbericht der Bundesregierung