Mit Beschluss des Bundeskabinetts vom 12. Januar 2022 ist Claudia Moll zur neuen Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung ernannt worden. Die 53-jährige gelernte Altenpflegerin und SPD-Politikerin folgt damit auf Andreas Westerfellhaus (CDU), der diesen Posten zuletzt inne hatte.
Das Instrument der bedarfsgerechten Pflegepersonalbemessung in Krankenhäusern, kurz PPR 2.0 genannt, wurde im Auftrag der Konzentrierten Aktion Pflege entwickelt. Die durch die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft (DKG), den Deutschen Pflegerat e. V. (DPR) und der Gewerkschaft verdi gemeinsam erarbeitete Pflegepersonalregelung liegt bereits seit zwei Jahren der Politik zur Beschließung und Umsetzung vor.
Einige Eckpunkte der Regelung sind die Pflegebudgetierung und Stellenplanung, Grundsätze der Dienstplangestaltung und des Ausfallmanagements.
Einführung durch die neue Bundesregierung
Entgegen der Haltung der alten Regierung und des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) hat sich die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt kurzfristig die Pflegepersonalregelung als Übergangsinstrument einzuführen.
Langfristig soll eine wissenschaftlich fundierte Personalbemessung entwickelt werden, an welcher sich auch die Gewerkschaft ver.di aktiv beteiligen wird.
ver.di forderte bereits den neuen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf das Gesetz zur PPR 2.0 schnell auf den Weg zu bringen. Das Pflegepersonal benötigt dringend eine verbindliche Botschaft seitens der Politik.
Sylvia Bühler
Sylvia Brühler vom ver.di Bundesvorstand sagte: „Schon vor Corona war die Lage aufgrund der viel zu dünnen Personaldecke mehr als angespannt. Die Pandemie hat die Lage nochmal verschärft; inzwischen brennt die Hütte und die Nerven liegen blank. Die neue Bundesregierung muss jetzt entschlossen handeln, und die Einführung einer bedarfsgerechten Personalausstattung ist ein wichtiger Meilenstein. Dies ist längst überfällig, denn der Teufelskreis aus Überlastung, Berufsflucht und Personalmangel muss endlich durchbrochen werden.“
Die zahlreichen betrieblichen Aktionen in der Pflege und Arbeitskämpfe in den Krankenhäusern haben dazu beigetragen Aufmerksamkeit zu schaffen. Die Beschäftigten und ver.di haben Signale gesetzt und Durchhaltevermögen bewiesen. Diese Hartnäckigkeit trägt nun Früchte und bewirkt einen ersten Erfolg für eine Verbesserung in der Pflege.
In wenigen Tagen ist die Bundestagswahl: am 26. September wird deutschlandweit von allen Bürgern und Bürgerinnen der Kurs für die nächste Legislaturperiode bestimmt. Dazu hat die Gewerkschaft ver.di ein Positionspapier mit Anforderungen an die neue Bundesregierung aus der Sicht der Arbeitnehmer*innen der Behindertenhilfe formuliert.
Fünf Punkte für den zukünftigen Koalitionsvertrag
Die Gewerkschaft formuliert im Positionspapier fünf Punkte, die ihrer Meinung nach auf jeden Fall im Koalitionsvertrag enthalten sein müssen. Diese lauten wie folgt:
„Gute Arbeit:
Es muss eine am Bedarf orientierte Personalausstattung geben und der Anteil an qualifizierten Fachkräften muss steigen. Dies verbessert nicht nur die Arbeitsbedngungen der Beschäftigten, sondern garantiert auch eine hohe Qualität der Leistungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf.“
„Ausbildung vergüten:
Die Ausbildungsbedingungen von Heilerziehungspfleger*innen müssen dringend verbessert werden. Der Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung muss gesetzlich verankert werden. Es bedarf einer flächendeckenden Kostenfreiheit der Ausildung und bundesweit einheitlicher Regelungen. So können dingend benötigte Fachkräfte gewonnen werden.“
„Tariflöhne fördern:
Die Beschäftigten in der Behindertenhilfe leisten unentbehrliche Arbeit und das muss sich auch in der Anerkennung ihrer Leistung widerspiegeln. Dafür braucht es gute Bezahlung nach Tarifverträgen: Öffentliche Gelder dürfen nur an Unternehmen gehen, die Tarifverträge anwenden.“
„Sichere Bedingungen für Schulbegleiter*innen:
Es muss eine auskömmliche und verlässliche Refinanzierung der Schulbegleitung bzw. Schulassistenz in Regel- und Förderschulen garantiert werden. Für gute Assistenzleistungen und stabile Beziehungen zu den Kindern sind neben einer angemessenen Bezahlung vor allem unbefristete Arbeitsverhältnisse notwendig.“
„Wettbewerbsdruck stoppen:
Das Bundesteilhabegesetz soll die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen und gleichzeitig die Kosten eindämmen. Durch den „externen Vergleich“ im Paragraphen 124 SGB IX droht eine Abwärtsspirale bei den Löhnen. Diese so genannte „Wettbewerbsklausel“ muss gestrichen werden.“
„Die Arbeitsbedingungen in der Behindertenhilfe stellen bisher einen weitgehend blinden Fleck in der Politik dar. Das spiegelt sich auch in den Wahlprogrammen der Parteien wider. Nicht überall finden die Beschäftigungsbedingungen in diesem Bereich der Sozialen Arbeit Erwähnung.“
Wir können uns den Forderungen der Gewerkschaft nur anschließen. Sie sind inhaltlich schlüssig und rücken diesen wichtigen Bereich sozialer Arbeit in den Fokus. Die kommende Bundesregierung muss sich mit den Arbeitsbedingungen in der Behindertenhilfe auseinandersetzen und dafür sorgen, dass die Arbeit in diesem Bereich unter guten Voraussetzungen durchgeführt werden kann. Nur dann können Teilhabe und Inklusion für die unterstützen Personen gelingen.
Bereits 2012 wandten sich 21 betrieblichen Interessenvertretungen sozialer Träger in Bielefeld mit dem sogenannten „Bielefelder Appell“ an die Politik und forderten eine weitreichende Reform der Refinanzierung in Pflege, Betreuung und Begleitung. Sie prangerten die immer stärker zunehmende Orientierung an wirtschaftlichen Kennzahlen an und wollten mit ihrer Initiative dafür sorgen, dass die Qualität der Versorgung wieder an Pflege- und Betreuungsleistungen am Menschen und nicht anhand von Bilanzen und Renditen bemessen werden.
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