Seit dem 01.07.2025 ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) für alle Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste gesetzlich verpflichtend.
Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein zentrales digitales Netzwerk zur sicheren, schnellen Kommunikation und Datenübertragung zwischen allen Akteur: innen im deutschen Gesundheitswesen. Es dient dem Ziel, die Versorgung der Patient:innen qualitativ zu verbessern sowie effizienter und wirtschaftlicher zu gestalten.
Zur Anbindung an die Telematik benötigen die Einrichtungen unter anderem elektronische Heilberufeausweise (eHBA) für zu bestimmende Pflegefachkräfte, eine Institutionskarte pro Einrichtung oder Diensstelle (SMC-B) und digitale Hardware-Geräte. Zur Datenübertragung wird das TI-Standard-Programm „KIM“ (Kommunikation im Medizinwesen) angewendet.
Die Refinanzierung von TI-Kosten wird in Form einer monatlichen Pauschale durch die Krankenkassen erstattet. Die Finanzierungsvereinbarungen der unterschiedlichen Einrichtungsformen sind auf der Internetseite des Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ersichtlich >> Finanzierungsvereinbarungen der Telematikinfrastruktur
Wie ist der Stand der Anbindung am 01. Juli 2025
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat im Juni 2025 hierzu eine Umfrage durchgeführt. Das Ergebnis weist eine erschreckende Diskrepanz zwischen dem Engagement der Einrichtungen und der faktischen Realität am Stichtag 1. Juli auf. Die Gründe liegen häufig bei überlasteten Softwarefirmen und ausufernder Bürokratie.
An der bundesweiten Umfrage haben 1460 Einrichtungen teilgenommen. Knapp 90 Prozent dieser Einrichtungen haben die ersten Schritte der Anbindung eingeleitet und stehen vor den Schwierigkeiten der weiteren Umsetzung.
Die Einrichtungen bemängeln insbesondere:
- Für die Ausstellung von Heilberufeausweisen bestehen lange Bearbeitungszeiten, teilweise mussten durch Personalwechsel neue Ausweise beantragt werden.
- Die Beantragung von Institutionskarten kann erst nach dem Erhalt der Heilberufeausweise erfolgen, daher kommt es bereits in diesem Schritt zu Verzögerungen. Die Bearbeitungszeit ist zudem sehr langwierig und unterliegt einem komplizierten Anmeldeverfahren.
- Für die Einführung des Programms „KIM“ bestehen lange Wartezeiten und die Einrichtung des Postfachs ist intransparent.
- Allgemein besteht Sorge, dass die pauschale Refinanzierung zur Deckung der tatsächlichen Kosten nicht ausreichen wird, da die Verfahrensweise in hohem Maße zusätzlich Zeit und Personal bindet.
Der gesamte Prozess ist unübersichtlich, eine Vielzahl unterschiedlicher Nachweise und Identifikationsvorgänge sind zu erbringen und die Zahlungsmöglichkeiten sind unpraktikabel. Die größte Schwierigkeit besteht in der Überlastung der Softwareanbieter und TI-Dienstleister. Neben den sehr langen Wartezeiten ist auch der Support bei technischen Problemen sehr eingeschränkt erreichbar, ist es von den Einrichtungen zu vernehmen.
Um die Anbindung erfolgreich umsetzten zu können fordert die BAGFW einen einfachen Zugang zur TI, zentral und digital über ein einfaches Online-Portal mit einer einmaligen Registrierung (“once only”) zur Beschaffung und Verwaltung aller notwendigen Komponenten.
Das Umfrageergebnis des BAGFW >> Umfrage zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur
Informiert sein – auch als Mitarbeitervertretung
Auch die Mitarbeitervertretung sollte über die Einführung und Umsetzung der TI in der Einrichtung informiert sein. Die gesetzliche Einführung ist verpflichtend, die Umsetzung in den Einrichtungen unterliegt der Mitbestimmung. Denn digitale Veränderungen gehen einher mit Änderungen von Tätigkeiten und Arbeitsabläufen für Beschäftigte.