Wort und Tat bei EKD und Diakonie

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Demobanner Synode 2011 Magdeburg

Eine ernüchternde Bilanz

Vor fünf Jahren sollte ein deutliches Zeichen gesetzt und eine Reform eingeleitet werden. Die EKD Synode verabschiedete 2011 in Magdeburg die Kundgebung „zehn Forderungen zur solidarischen Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts“. Die Antwort auf heftiger werdende Kritik am kirchlichen Arbeitsrecht und mit ihr verbundenen gesellschaftlichen Diskussion – und in Frage Stellung – der kirchlichen Sonderstellung, der so der Boden entzogen werden sollte. Zweifelsohne entfaltete auch die damals bevorstehende Streikrechtsentscheidung des Bundesarbeitsgerichts eine Wirkung.

Vom 7.-9 November tagt nun an selber Stelle die EKD Synode erneut. Anlass genug, die Frage aufzuwerfen in wie weit die erhobenen Forderungen einen nachhaltigen Niederschlag in der Lebenswirklichkeit in der diakonischen Arbeitswelt gefunden haben.

Die BuKo, der Zusammenschluss der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen im Bereich der Diakonie, nahm hierzu wie folgt Stellung:

 

Die Bundeskonferenz (Buko) fordert die Magdeburger EKD Synode 2016 zu klaren und eindeutigen Beschlüssen hinsichtlich des kirchlichen Arbeitsrechts auf

-Inflationäre Absichtserklärungen schaffen kein Vertrauen auf Arbeitnehmer Seite

Die “Zehn Forderungen zur solidarischen Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts“ waren ein häufig bemühter Widerhall der EKD Synode 2011, die wieder einmal mehr, Hoffnung auf eine grundlegende Reform des kirchlichen Arbeitsrechts machen sollte. Die Synode wollte dabei sichtbare „Missstände“ bei den diakonischen Unternehmen, die in den Ersten Weg ausweichen, die Outsourcing mit Lohnabsenkungen und ersetzende Leiharbeit betreiben sowie nicht hinnehmbare Niedriglöhne zahlen, in ernsthafte Konsequenzen und Sanktionen überführt wissen. Gefordert wurde sogar, eine Beschwerdestelle einzurichten, „die allen Missstandsfällen konsequent nachgeht“. Auch sollten nach dem Willen der Synodalen, die Mitarbeitervertretungen in ihren Beteiligungsrechten gestärkt werden und u.a. „sei darüber hinaus eine grundlegende Reduktion der Anzahl der Arbeitsrechtskommissionen dringend erforderlich.“

Wie von Seiten der diakonisch Beschäftigten nicht anders erwartet, sind diese Reformbestrebungen bislang nicht über den Status der Makulatur hinaus gekommen und machen eine starke und nachhaltige Reaktion der Kolleginnen und Kollegen gegenüber der EKD Synode am 07.11.2016 in Magdeburg erforderlich!

Das kirchliche Arbeitsrecht ist historisch überholt. Statt der zersplitterten Regelungen in der Diakonie, den zahlreichen Ausnahmeregelungen und Notlagenregelungen brauchen wir einen einheitlichen Tarifvertrag im sozialen Bereich.

Noch immer reichen die Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitervertretungen weit hinter die der Betriebs- und Personalräte zurück. Wirtschaftliche Mitbestimmung bleibt in den diakonischen Unternehmen ein Fremdwort. Statt Tarifverträgen wird den Gewerkschaften nur ein Katzentisch in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen angeboten. Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten: rundum Fehlanzeige !

Die Bundeskonferenz verlangt von der EKD-Synode, ihre stimmigen Empfehlungen endlich in Gesetze und Verordnungen einfließen zu lassen.

 


Eine ernüchternde Bilanz

In einer Bestandsaufnahme hat ver.di 5 Jahre nach der „Kundgebung“ die „10 Forderungen zu einer solidarischen Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts“ im Einzelnen auf ihre Umsetzung geprüft. Das Ergebnis, ein eklatantes Missverhältnis zwischen Anspruch und Wirklichkeit.

Zur Bestandsaufnahme     >> hier