Kategorie: Allgemein

Klare Regeln für Kettenbefristungen gefordert

Die Kettenbefristungen von Arbeitsverhältnissen sollte nach Ansicht von Bundesarbeitsgerichts-Präsidentin Ingrid Schmidt klarer gesetzlich geregelt werden. „Es gibt bislang keine im Gesetz festgelegte Missbrauchskontrolle“, sagte Schmidt am Donnerstag auf der diesjährigen Jahrespressekonferenz des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt. Sie hoffe, dass die nächste Bundesregierung klärt, unter welchen Voraussetzungen das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers immer wieder mit sachlichem Grund neu befristet werden kann.

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