Kategorie: Allgemein

Corona Ausnahmebewilligung zur Arbeitszeit

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat heute eine Allgemeinverfügung zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) veröffentlicht. Hierdurch werden Ausnahmen bei der Arbeitszeit möglich. Von besonderer Bedeutung ist die Zulassung einer Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit, aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus gemäß § 15 Abs. 2 ArbZG. Betroffen sind Beschäftigte in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung.

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