In den KiTas „geht es nicht mehr“. An der Tagesordnung sind Notgruppen, Aufnahmestopps und verkürzte Öffnungszeiten. Durch den akuten Personalmangel besteht eine Gefährdung für Kinder und Beschäftigte in den Einrichtungen. Laut Gesetz besteht aber ein Rechtsanspruch auf öffentliche Betreuung für Kinder ab 2 Jahren. In der Realität ist dieser immer schwerer umsetzbar.
WeiterlesenKategorie: Kindertagesstätten
Sicher und gesund in der pädagogischen Arbeit
Gleich zwei Fachkongresse widmen sich in diesem Jahr der Gesundheit am Arbeitsplatz in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege sowie Kinder- und Jugendhilfe. In der Reihe „BGW forum“ lädt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) am 7./8. Juni nach Dresden und am 8./9. November nach Ulm ein.
WeiterlesenUnerfüllter Rechtsanspruch und Bildungsauftrag in Kitas
In Niedersachsen kann, der seit 2013 bestehende Rechtsanspruch, auf einen Kita–Platz noch immer nicht erfüllt werden. Die Expertin für frühkindliche Bildung bei der Bertelsmann-Stiftung, Kathrin Bock – Famulla, sagt, “Niedersachsen kann den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz nach wie vor nicht […]
WeiterlesenFrohes neues Jahr!
Der agmav-Vorstand wünscht allen ein frohes neues Jahr! Wir hoffen, dass alle Besucher unserer Homepage mit ihren Familien gut in das neue Jahr 2024 gestartet sind und freuen uns auf ein weiteres Jahr aktiver innerbetrieblicher Interessenvertretung gemeinsam mit den Mitarbeitervertretungen der niedersächsischen Diakonie!
WeiterlesenFrohe Weihnachten!
Der agmav-Vorstand wünscht allen Besucher:innen unserer Homepage ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest!
WeiterlesenEKD-Synode plant Mitbestimmungsrechte zu verschlechtern
Dass die Synode der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) eine Novellierung des Mitarbeitervertretungsgesetzes (MVG-EKD) plant, war schon länger bekannt und wir haben bereits im Juli unsere Stellungnahme zu den geplanten Änderungen abgegeben und veröffentlicht. Diese wurde nur sehr geringfügig für die Beschlussvorlage der Synode berücksichtigt. Nun ist uns zur Kenntnis gekommen, welche Änderungen im Nachgang unseres Stellungnahmeverfahrens noch vorgenommen wurden. Auch dazu sehen wir uns gezwungen, eine öffentliche Stellungnahme abzugeben, bevor die Synode am 05. Dezember darüber beschließt.
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