30-Minuten-Regel in der Rufbereitschaft gekippt
Der Marburger Bund hat vor dem Arbeitsgericht Hannover einen bemerkenswerten Erfolg erzielt. Er klagte für eines seiner Mitglieder darauf, dass die Vorgabe, in der Rufbereitschaft innerhalb von 30 Minuten am Patienten tätig zu werden, für unzulässig erklärt wird. Und er gewann. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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