- Niedersächsisches Bündnis ambulanter Pflegedienste schlägt Alarm.
- Gründung eins Arbeitgeberverbandes auf Bundesebene für die Pflegebranche
- Refinanzierung der Altenhilfe – Seminar für Mitarbeitervertretungen Weiterlesen
Schlagwort: Allgemein
„Vereinigung der Pflegenden“: ver.di stellt Alternative zur Pflegekammer vor
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat Eckpunkte für ein Alternativmodell zur Niedersächsischen Pflegekammer vorgelegt. Im Rahmen einer Fachkonferenz skizzierten Pflegekräfte Struktur und Aufgaben einer „Vereinigung der Pflegenden“, die in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts berufsfachliche Vertretung sein soll. Die Mitgliedschaft soll auf freiwilliger Basis erfolgen, eine öffentliche Finanzierung die Handlungsfähigkeit sicherstellen.
WeiterlesenKirche im Umbruch?
Zwischen demografischem Wandel und nachlassender Kirchenverbundenheit Die christlichen Kirchen hierzulande verlieren viele Mitglieder. Dies ist bekannt. Das ganze Ausmaß der Entwicklung wird in der nun von der EKD veröffentlichten Studie des Freiburger Forschungszentrums Generationenverträge deutlich: Wird nichts verändert, könnte sich […]
WeiterlesenPflege ist Gold wert
Die Arbeit der Beschäftigten in pflegenden Berufen ist Gold wert! Am 1. Mai wurde dies an vielen Orten während der Mai-Kundgebungen besonders sichtbar. In Goldfolie demonstrierten Betroffene und machten so auf auf ihre Arbeitsbedingungen aufmerksam. Und sie verteilten Äpfel mit dem Slogan „In der Pflege ist der Wurm drin.“
Weiterlesen1. Mai 2019
In Niedersachsen stellt die Gewerkschaft ver.di die Arbeit tausender Kolleginnen und Kollegen aus der Pflege in den Mittelpunkt. In Hannover, Braunschweig und weiteren Städten, sollen am 1. Mai Zeichen für bessere Arbeitsbedingungen und eine gute Bezahlung gesetzt werden.
WeiterlesenStudie: Auswirkungen von Nachtarbeit
Licht ist der stärkste Zeitgeber für unsere innere biologische Uhr. Gerät diese aus dem Takt, kann das die Gesundheit beeinträchtigen. Im Rahmen einer Studie zur Schichtarbeit wurden bei Beschäftigten in der Pflege über 24 Stunden personenbezogene Lichtmessungen durchgeführt.
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