Der agmav-Vorstand wünscht allen ein frohes neues Jahr! Wir hoffen, dass alle Besucher unserer Homepage mit ihren Familien gut in das neue Jahr 2024 gestartet sind und freuen uns auf ein weiteres Jahr aktiver innerbetrieblicher Interessenvertretung gemeinsam mit den Mitarbeitervertretungen der niedersächsischen Diakonie!
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Das sind die wichtigsten Gesetzesänderungen 2024
Der Mindestlohn steigt, das Hinweisgeberschutzgesetz gilt fast überall. Ei neues Arbeitszeitgesetz kommt wohl noch nicht. Im nächsten Jahr treten wieder zahlreiche Gesetze in Kraft, andere sind noch in der Planung.
Das neue Jahr steht in den Startlöchern – und mit ihm eine Menge Änderungen. Hier ein Überblick, was Beschäftigte und Interessenvertreter wissen müssen:
Diakonie-Mitarbeitervertretungen kritisieren EKD-Synode
Die Mitarbeitervertretungen in der Diakonie üben Kritik an der Novelle des Mitarbeitervertretungsgesetzes. Der Beschluss der EKD-Synode vom 5. Dezember benachteilige die Interessenvertretungen der Diakonie-Beschäftigten, erklärte Ralf Hubert, Vorsitzender der Bundeskonferenz (Buko) der Gesamtausschüsse und Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen, am 22. Dezember in Münster.
WeiterlesenÄnderungen im MVG-EKD ab 2024
Mit Wirkung zum 01. Januar 2024 hat die Synode der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) Änderungen am Mitarbeitervertretungsgesetz beschlossen. Die Anzahl der Änderungen ist hoch, die praktischen Auswirkungen jedoch nur bei einigen Änderungen, wie beispielsweise der Nachrückerregelung, von grundsätzlicher Relevanz.
WeiterlesenFrohe Weihnachten!
Der agmav-Vorstand wünscht allen Besucher:innen unserer Homepage ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest!
WeiterlesenGutachten kritisiert aktuelle Krankenhausfinanzierung
In einem neuen Gutachten, welches von mehreren bundesweiten Verbänden privater und freigemeinnütziger Krankenhausträger in Auftrag gegeben wurde, wird die aktuelle Krankenhausfinanzierung kritisiert. Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf stellt in ihrem Gutachten dabei fest, dass die aktuelle Form der Krankenhausfinanzierung sowohl gegen das EU-Beihilferecht verstößt, als auch die gesetzlich vorgeschrieben Trägervielfalt missachtet.
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