Am 26. November 2025 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) sich zu tarifvertraglichen Mehrarbeitszuschlägen für Teilzeitbeschäftigte geäußert und damit ein Urteil des Landesarbeitsgerichtes Nürnberg aus dem Jahr 2022 revidiert. Dieses wird nun erneut über die Höhe des Anspruchs auf Mehrarbeitszuschläge entscheiden müssen. Dass der Anspruch jedoch besteht, ist nun durch das BAG geklärt.
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30-Minuten-Regel in der Rufbereitschaft gekippt
Der Marburger Bund hat vor dem Arbeitsgericht Hannover einen bemerkenswerten Erfolg erzielt. Er klagte für eines seiner Mitglieder darauf, dass die Vorgabe, in der Rufbereitschaft innerhalb von 30 Minuten am Patienten tätig zu werden, für unzulässig erklärt wird. Und er gewann. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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