ver.di hat erstmals in Hessen einen Tarifvertrag für diakonische Altenhilfeeinrichtungen geschlossen. Den rund 1.500 Beschäftigten bringt der Tarifvertrag im Vergleich zu den bislang geltenden kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien deutliche Verbesserungen.
Allgemeinverfügung der Niedersächsischen Landesregierung
Die Landesregierung erwartet einen starken Anstieg der Corona-Infektionszahlen in Niedersachsen. Das Landesgesundheitsamt geht davon aus, dass mittlerweile mehr als 85% aller Infektionsfälle auf die Omikronvariante zurückzuführen sind.
Durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) trat im November 2019 das Pflegelohnverbesserungsgesetz in Kraft und die Einsetzung des dauerhaften Gremiums der Pflegekommission wurde beschlossen.
Im März 2021 wurde das Verfahren zur Einberufung der fünften Pflegekommission eingeleitet und am 17.12.2021 fand die Konstituierung statt.
Das Instrument der bedarfsgerechten Pflegepersonalbemessung in Krankenhäusern, kurz PPR 2.0 genannt, wurde im Auftrag der Konzentrierten Aktion Pflege entwickelt. Die durch die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft (DKG), den Deutschen Pflegerat e. V. (DPR) und der Gewerkschaft verdi gemeinsam erarbeitete Pflegepersonalregelung liegt bereits seit zwei Jahren der Politik zur Beschließung und Umsetzung vor.
Einige Eckpunkte der Regelung sind die Pflegebudgetierung und Stellenplanung, Grundsätze der Dienstplangestaltung und des Ausfallmanagements.
Einführung durch die neue Bundesregierung
Entgegen der Haltung der alten Regierung und des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) hat sich die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt kurzfristig die Pflegepersonalregelung als Übergangsinstrument einzuführen.
Langfristig soll eine wissenschaftlich fundierte Personalbemessung entwickelt werden, an welcher sich auch die Gewerkschaft ver.di aktiv beteiligen wird.
ver.di forderte bereits den neuen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf das Gesetz zur PPR 2.0 schnell auf den Weg zu bringen. Das Pflegepersonal benötigt dringend eine verbindliche Botschaft seitens der Politik.
Sylvia Bühler
Sylvia Brühler vom ver.di Bundesvorstand sagte: „Schon vor Corona war die Lage aufgrund der viel zu dünnen Personaldecke mehr als angespannt. Die Pandemie hat die Lage nochmal verschärft; inzwischen brennt die Hütte und die Nerven liegen blank. Die neue Bundesregierung muss jetzt entschlossen handeln, und die Einführung einer bedarfsgerechten Personalausstattung ist ein wichtiger Meilenstein. Dies ist längst überfällig, denn der Teufelskreis aus Überlastung, Berufsflucht und Personalmangel muss endlich durchbrochen werden.“
Die zahlreichen betrieblichen Aktionen in der Pflege und Arbeitskämpfe in den Krankenhäusern haben dazu beigetragen Aufmerksamkeit zu schaffen. Die Beschäftigten und ver.di haben Signale gesetzt und Durchhaltevermögen bewiesen. Diese Hartnäckigkeit trägt nun Früchte und bewirkt einen ersten Erfolg für eine Verbesserung in der Pflege.
Ver.di hatte zur Teilnahme an einer Befragung aufgerufen. 8000 Beschäftigte aus der Behindertenhilfe haben daran teilgenommen. Das Ergebnis dieser Befragung wird am 03. Dezember 2021 veröffentlicht. Auf Grund der Ergebnisse dieser Befragung ruft ver.di zum einem Aktionstag auf. Aus dem Flyer zu diesem Tag ist zu entnehmen, dass die Beschäftigten in der Behindertenhilfe bei der Versorgung der Bewohner*innen unter Zeitdruck und Stress stehen und dass nur ein Fünftel der Beschäftigten die Personalausstattung als angemessen beurteilen.
Ver.di fordert: Gute Arbeit: Wir brauchen eine am realen Bedarf orientierte Personalausstattung und der Anteil an qualifizierten Fachkräften muss steigen. Nur damit kann es eine hohe Qualität der Leistungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf geben.
Fachkräftenachwuchs sichern: Die Ausbildungsbedingungen, insbesondere auch von Heilerziehungspfleger*innen, müssen dringend verbessert werden. Die Ausbildung muss kostenfrei sein und angemessen vergütet werden. Nur so können dringend benötigte Fachkräfte gewonnen werden.
Faire Löhne: Wir Beschäftigten in der Behindertenhilfe leisten unentbehrliche Arbeit und das muss sich auch in der Anerkennung unserer Leistung widerspiegeln. Wir fordern eine angemessene Bezahlung per Tarifvertrag, ob im öffentlichen Dienst oder bei freien Trägern.
Sichere Bedingungen für alle Beschäftigten: Eine gute Bezahlung und unbefristete Arbeitsverhältnisse müssen die Regel werden. Insbesondere in der Schulassistenz aber auch der Persönlichen Assistenz sind befristete Verträge weit verbreitet. Das muss aufhören. Gute Assistenzleistungen basieren auf stabilen Beziehungen.
ver.di
Nicht nur in den Krankenhäusern und den Altenhilfebereichen sind die Kolleg*innen einer dauernden Überbelastung ausgesetzt, auch die Kolleg*innen in den Behindertenhilfebereichen erliegen ob der starken Anforderungen. Die Anforderungen an Dokumentationen nehmen zu und die Versorgung der Bewohner*innen ist nur schlecht refinanziert. Das hat zur Folge, dass Personalmangel herrscht und die Menschen mit Behinderung ihre gesetzlich vorgesehene Selbstbestimmung nicht verwirklicht bekommen. Deshalb beteiligt euch alle an dem Aktionstag, kommt der Aufforderung von ver.di nach und tragt es an die Öffentlichkeit, die Politik muss auch für die Behindertenhilfe etwas bewegen, verändern und die fragen, die davon Ahnung haben, nämlich auch die Beschäftigten aus diesem Bereich.
Zu Beginn dieser Woche fand bereits zum 19. Mal die Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht in Kassel statt. Ursprünglich hätten die deutlich über hundert Teilnehmer in diesem Jahr das 20. Jubiläum der Fachtagung feiern können. Leider musste dieser „runde Geburtstag“ jedoch durch den coronabedingten Ausfall im letzten Jahr auf 2022 verschoben werden.
Ein weiterer Verhandlungstag der Tarifrunde hat am 15. Oktober stattgefunden. Laut Tarifinfo Nr. 4 von ver.di deuten sich einerseits Verbesserungen in der Eingruppierung von Erzieher*innen in der Jugendhilfe an, andererseits lehnen die Arbeitgeber*innen die Eingruppierung in die Entgeltgruppe E4 für Pflegehelfer*innen ab.
Aus dem Tarifinfo ist auch zu erlesen, dass es ein Interesse der Arbeitgeber*innen gibt den Berechnungszeitraum von bis zu 8 Wochen auf 12 Monate zu erhöhen. Scheinbar ist der Wunsch Überstundenvergütungen einzusparen recht groß.
Des Weiteren ist dem Tarifinfo zu entnehmen, dass die von ver.di vorgeschlagenen Maßnahmen zur Entlastung im Bereich der Arbeitszeit, insbesondere des Bereitschaftsdienstes im Krankenhaus, nicht auf Zustimmung der Arbeitgeber*innenseite trifft.
Ein weiterer Verhandlungstermin ist für den späten Nachmittag des 26. Novembers vereinbart, hoffentlich mit der Bereitschaft zu tragfähigen Kompromissen zukommen.
Bereits in der letzten Woche berichteten wir über die aktuellen Geschehnisse in Berlin zur Krankenhausbewegung und dem Arbeitskampf der Beschäftigten. Die Streiks werden derzeit, aufgrund erster Abstimmungen, ausgesetzt.
Anfang Oktober hat der Kirchenfachrat der Gewerkschaft ver.di ein erstes Fazit zur Einigungsstelle im MVG-EKD gezogen und eine gewerkschaftliche Bewertung des Ist-Zustandes veröffentlicht. Dabei fällt das Fazit des Kirchenfachrates wirklich ernüchternd aus.
Die Charité – Universitätsmedizin Berlin zählt mit rund 100 Kliniken und Instituten zu einer der größten Universitätskliniken in Europa. In dem Konzern sind, zusammen mit seinen Tochterunternehmen, insgesamt 19.400 Mitarbeiter beschäftigt.
Vivantes in Berlin ist der größte kommunale Krankenhauskonzern in Deutschland. Zum Vivantes Netzwerk gehören unter anderem Kliniken, Pflegeheime, ambulante Zentren und Tochtergesellschaften für Catering und Reinigung.
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