Das neue Kircheninfo von ver.di ist erschienen. Die Themen reichen von Berichten zu Tarifverhandlungen bei Caritas und Diakonie, über Beiträge von Kolleg*innen aus Mitarbeitervertretungen bis hin zu der politischen Auseinandersetzung mit dem Begriff der Dienstgemeinschaft.
Das gesamte Kircheninfo hält wieder viele spannende Informationen und Berichte über gewerkschaftliche und kirchenrechtliche Entwicklungen in konfessionellen Betrieben für euch bereit. Doch wollen wir insbesondere auf drei Berichte aufmerksam machen:
Diakonieklinikum Rotenburg
Eine Station am Agaplesion Diakonieklinikum Rotenburg stellt der Arbeitgeberin ein Ultimatum. Die Kolleg*innen auf einer unfallchirurgischen Station stellten, nach dem mehrfache Gefährdungsanzeigen und Briefe ohne Antwort blieben, ein schriftliches Ultimatum: Sollte das Management bis zum 1. Oktober nicht für bessere Arbeitsbedingungen sorgen, werde niemand mehr außerhalb des Dienstplans einspringen. Teilzeitkräfte würden Mehrarbeit konsequent ablehnen, alle Pflegekräfte ärztliche Tätigkeiten zurückdelegieren. Und sie kündigten an: »Wir werden unsere Pausen konsequent vor Schichtbeginn planen und während der Pause die Station verlassen.« Die Androhung „Dienst nach Vorschrift“ zu machen und die Solidaritätsbekundungen der anderen Kolleg*innen brachte die Arbeitgeber*in an den Verhandlungstisch.
Fazit: Gemeinsam mit ver.di und der Mitarbeitervertretung haben sich die Kolleg*innen in Rothenburg erfolgreich zur Wehr gesetzt. Der ag-mav Vorstand begrüßt diese solidarische Aktion und wünscht allen Nachahmer*innen viel Erfolg.
Einigungsstelle
Zwei Beiträge im Kircheninfo beschäftigen sich mit der Einigungsstelle nach § 36a MVG.EKD. Das Interview mit Tobias Warjes (Vorsitzender der ag-mav in Nieders. und Mitglied des Kirchenfachrates) zum Thema „Keine Gleichheit der Mittel“ ist dort veröffentlicht und ein Erfahrungsbericht aus der Stiftung Alsterdorf Hamburg zu deren ersten Einigungsstellenverfahren.
Fazit: Schon in dem Interview wird von Warjes deutlich gemacht, dass es keine Gleichheit der Mittel gibt, allein bei der Vergütung der Anwälte auf Arbeitnehmer*inseite, dies wird in dem Erfahrungsbericht aus Hamburg bestätigt. Klar wird auch, dass die Anzahl der beisitzenden Mitglieder, nach Gesetz zwei, nicht ausreichend ist. In diesem Zusammenhang verweisen wir nochmals auf unsere schon mehrfach veröffentlichten Kritikpunkte an dem Gesetzestext und der Entschädigungsordnung.
Diakoniestation Burgdorf
Die rund 90 Beschäftigten der örtlichen Diakoniestation werden künftig nach dem Tarifvertrag der Diakonie Niedersachsen bezahlt – und profitieren davon mit deutlichen Gehaltssprüngen. Beachtenswert ist allerdings weniger der Konflikt mit dem Arbeitgeber, der seine Belegschaft lange Jahre unterhalb des Tarifniveaus entlohnte, sondern derjenige mit den Pflegekassen. Diese weigerten sich zunächst beharrlich, den Tarifvertrag in den Vergütungsverhandlungen mit dem ambulanten Pflegedienst zu berücksichtigen. Das änderte sich erst, als die Beschäftigten, ver.di und der Träger öffentlichkeitswirksam Druck machten.
Fazit: Auch hier hat sich gezeigt, dass sich solidarischer Einsatz lohnt. Nicht nur in den Gehaltstüten der Kolleg*innen der Diakoniestation Burgdorf, sondern auch als Zeichen für die anderen Diakoniestationen, die noch nicht den TV DN anwenden. Gemeinsam mit ver.di und den Arbeitnehmer*innen wird ein Weg gefunden die Refinanzierung der Gehälter sicher zustellen.
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