Es wird erneut eine erweiterte Sonderleistung an Pflegekräfte aufgrund von besonderen Belastungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie gem. § 26d Krankenhausfinanzierungsgesetz ausgeschüttet. Wie beim letzten Mal gibt es eine veröffentlichte Liste, welche Krankenhäuser bei der Prämienauszahlung in welcher Höhe berücksichtigt werden. Die Verteilung obliegt dem Krankenhausträger im Einvernehmen mit der Arbeitnehmervertretung.
Wer erhält die Prämie?
Pflegekräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen, soweit diese durch die Versorgung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Patientinnen und Patienten einer erhöhten Arbeitsbelastung ausgesetzt waren. Zudem sollen auch andere Beschäftigte für die Zahlung einer Prämie ausgewählt werden, die aufgrund der Versorgung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Patientinnen und Patienten besonders belastet waren.
Was ist anders?
Anders als beim letzten Mal ist nur, dass auch „die anderen Beschäftigten“ im Gesetzestext mit aufgenommen sind. Dies könnte den Personenkreis erweitern und dem Anspruch, dass alle Beschäftigten in einem Krankenhaus durch die Krise besonders belastet sind, gerechter werden.
Anders als beim letzten Mal ist auch, dass der Steuerfreibetrag von 1500,- € womöglich schon von der ersten Prämie aufgebraucht ist. Wenn nicht, wird der ausbezahlte Betrag aus dem letzten Jahr mit angerechnet, so dass die überschreitende Summe versteuert werden muss.
Fazit
Ja, alle freuen sich über eine Anerkennung! Aber auch diese Prämie ändert nichts an den Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern. Pflegekräfte und das ärztliche Personal sind dauerhaft überlastet, da ist die Prämie ein Tropfen auf den heißen Stein.
Alles weiteren Argumente sind unter folgendem Link zu lesen.
Bildrechte:
- CORONA_PSA_big: ag-mav.de