Bonus für Pflegekräfte im Krankenhaus

Nun scheint es soweit zu sein, die Pflegekräfte in den Krankenhäusern sollen nun auch einen Pflegebonus erhalten. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben ein Konzept für eine Corona-Prämie für Pflegekräfte im Krankenhaus entwickelt und Minister Spahn vorgelegt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn von der CDU begrüßte die Einigung. „Wir werden diesen Vorschlag der Selbstverwaltung gerne umsetzen“, erklärte er. „Viele Beschäftigte in vielen Kliniken in Deutschland haben maßgeblich dazu beigetragen, Corona-Patienten unter schwierigen Bedingungen bestmöglich zu behandeln. Das war ein besonderer Stress.“ 

Welche Krankenhäuser erhalten die Prämie?

Das definierte Gesamtvolumen von 100 Mio. Euro wird für die anspruchsberechtigten Krankenhäuser zur Verfügung gestellt. Anspruchsberechtigt sind die Krankenhäuser, die in dem Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 30.09.2020 eine bestimmte Mindestanzahl von stationären COVID-19-Fällen vorweisen. Die Verteilung der Corona-Prämie auf anspruchsberechtigte Krankenhäuser soll anhand von objektiven Kriterien zielgenau nach pandemiebedingter Belastung und bedarfsgerecht nach vorhandenem Pflegepersonal ausgestaltet werden.

Welche Pflegekräfte erhalten die Prämie?

Anspruchsberechtigt sind Pflegekräfte im Sinne der „Pflege am Bett“. Die Auswahl der anspruchsberechtigten Pflegekräfte und die Definition der individuellen Prämienhöhe für die Pflegekraft – je nach pandemiebedingter Belastung – obliegt dem Krankenhausträger in Abstimmung mit der Mitarbeitervertretung. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Prämie an weitere Personen gezahlt werden (z. B. Mitarbeiter in der Notaufnahme). Die Corona-Prämie beträgt bis zu 1.000 Euro pro anspruchsberechtigter Pflegevollkraft. Beschäftigte in Teilzeit sind mit anteiliger Anrechnung zu begünstigen. Der GKV-SV und DKG appellieren an die Bundesländer, eine aufstockende Finanzierung zur Erhöhung der Prämie um 500 Euro zu leisten.

Fazit

Ver.di hat dazu eine Medieninformation herausgegeben (siehe unten), in dem sich Frau Bühler (ver.di-Bundesvorstand) zwar einerseits positiv zu der Einigung äußert, aber anderseits auf die Problemstellung aufmerksam macht. Es wird nur eine kleine Gruppe der Pflegekräfte berücksichtigt, die anderen Berufsgruppen gehen leer aus. Das Verteilungsprozedere ist nicht eindeutig geregelt und wie schon beim Altenhilfebonus sind die Zuschüsse der Bundesländer nicht abschließend geklärt.

Der Vorstand der ag-mav sieht ein großes Konfliktpotential bei der Verteilung in den Krankenhäusern. Für viele Kolleginnen und Kollegen wird nicht nachvollziehbar sein warum sie keinen Coronabonus erhalten, obwohl sie in dieser stressigen Zeit vor Ort waren. Die angeordnete Mitbestimmung bei der Verteilung der Boni ist doch nur notwendig weil nicht alle etwas erhalten. Wenn der Gesetzgeber hier nicht solche verwirrenden Kriterien festgelegt hätte, müssten Arbeitgeber*innen und Interessenvertretung auch keine Auswahl treffen.

Auch wir sehen diesen Bonus als kleine Anerkennung für die geleistete Arbeit während der Pandemie, jedoch auch als Spaltungsprämie der Belegschaft, denn allen Beteiligten vor Ort ist klar, solche eine Krise ist nur gemeinsam zu bewältigen. Und dann gehört die Anerkennung auch allen Beteiligten.

Hier die Information von der Krankenhausgesellschaft

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