Im Fall des Union-Bustings bei der Harz-Weser-Werke gGmbH (wir berichteten), hat die Mitarbeitervertretung um ihren ehemaligen Vorsitzenden Christos Gouvelis jetzt erste Teilerfolge eingefahren. Dennoch: der Weg ist erst begonnen und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Einrichtungsleitung und Mitarbeitervertretung scheint derzeit noch nicht in Aussicht. Das bestätigen leider auch Aussagen des Arbeitgeberanwalts.
Fall erregt bundesweite Aufmerksamkeit
Durch unterschiedliche Veröffentlichungen wurde der Fall bundesweit bekannt und hat Aufmerksamkeit erregt. Die agmav Niedersachsen berichtete in einem ersten Beitrag über die Vorgänge bei den Harz-Weser-Werken und auch die Gewerkschaft ver.di informierte bundesweit ihre Mitglieder in der Diakonie und rief zu Solidaritätsbekundungen auf. Diese kamen dann auch aus dem gesamten Bundesgebiet und forderten den HWW-Geschäftsführer Ditmar Hartmann nachdrücklich dazu auf, den Feldzug gegen die innerbetriebliche Mitbestimmung zu beenden. Auch die „Aktion gegen Arbeitsunrecht“ berichtete in einem ihrer Frontberichte auf ihrer Webseite www.arbeitsunrecht.de. Im gesamten Bundesgebiet wurden so Menschen auf die Vorgehensweise von Herrn Ditmar Hartmann aufmerksam.
Kirchengerichtshof entscheidet: keine ordnungsgemäße Mitbestimmung
Im Mitbestimmungsverfahren der Kündigung des ehemaligen MAV-Vorsitzenden Christos Gouvelis hatte die Mitarbeitervertretung das Kirchengericht angerufen, um feststellen zu lassen, dass sie nicht ordnungsgemäß beteiligt wurde. Die Harz-Weser-Werke gGmbH hatte Christos Gouvelis die Kündigung ausgesprochen, ohne die Fristen des Beteiligungsverfahrens zu wahren. Hier hatte das Kirchengericht schon zugunsten der Mitarbeitervertretung entschieden, was die Arbeitgeberseite dazu bewog, zur nächsten Instanz – dem Kirchengerichtshof der EKD – zu ziehen.
Nun steht das letztinstanzliche Urteil des Kirchengerichtshofs fest: die Fristen wurden nicht gewahrt, die Kündigung hätte nicht ausgesprochen werden dürfen und ist damit unwirksam. Christos Gouvelis kann sich nun darum bemühen, die ihm zustehende Weiterführung des Arbeitsverhältnisses gerichtlich durchzusetzen. Das ist ein schöner Teilerfolg! Offen ist jedoch noch die Gehaltsrückforderung in Höhe von ca. 200.000€. Diese völlig absurde Forderung hatte die Arbeitgeberseite Christos Gouvelis kurz vor Ostern übermittelt.
Ein weiterer Teilerfolg für die Mitarbeitervertretung ist die Rücknahme der Wahlanfechtung der diesjährigen Mitarbeitervertretungswahl. Ursprünglich hatte die Arbeitgeberseite die Wahl angefochten und gleich einen ganzen Katalog angeblicher Ungereimtheiten aufgetischt. Diese Anfechtung wurde nun zurückgenommen, sodass für die gewählte Mitarbeitervertretung – der übrigens auch Christos Gouvelis wieder angehört – in diesem Punkt nun Rechtssicherheit in der täglichen Arbeit besteht.
Arbeitgeberanwalt droht – der Weg ist noch weit
Dass der Weg zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitervertretung und Geschäftsleitung noch ein weiter ist, kann trotzdem kaum bestritten werden. So äußerte der Arbeitgeberanwalt, der die Harz-Weser-Werke gGmbH in Abwesenheit von Herrn Hartmann vor dem Kirchengerichtshof vertrat, dass er mit dem Ausgang des Verfahrens absolut unzufrieden sei. Sinngemäß sagte er dort, dass man sich die Mitbestimmung dann ja sparen könne. Es würden nach diesem Urteil nun weitere Kündigungen ganz ohne Mitbestimmung der Mitarbeitervertretung folgen. Dies ist ein weiterer aggressiver Angriff auf die Mitarbeitervertretung, die innerbetriebliche Mitbestimmung und nicht zuletzt auf alle Arbeitnehmer:innen der Harz-Weser-Werke gGmbH.
Es bleibt spannend!
In unserem Beitrag vom April hatten wir zum Abschluss angedeutet, dass dieser Fall bald überregional bekannt sein könnte und dem Ansehen der Diakonie Schaden zufügen würde. Genau dies ist nun eingetreten. Erfreulicherweise ist aber auch unser Aufruf an den Verwaltungsrat der Harz-Weser-Werke gGmbH nicht ohne Wirkung geblieben. Dieser ist nun in die Vorgänge eingeweiht und umfänglich informiert. Der Verwaltungsrat täte weiterhin gut daran, Herrn Hartmann an die Grundsätze der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Einrichtungsleitung und Mitarbeiterschaft zu erinnern und ihm im Bezug auf die vorangegangenen Unverschämtheiten einmal deutlich auf die Finger zu klopfen.
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