Wahlordnung befristet verlängert

Die Wahlordnung des MVG-EKD war in einigen §§ bis zum 30.06.2021 befristet. Wieder einmal hat der Rat der EKD, und nicht die Synode, in seiner Sitzung am 24./25. Juni die 3. Änderung der Wahlordnung zum Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen beschlossen. Demnach wurde (nur) in § 2 Abs. 1 b) und § 9 Abs. 1 b) die pandemiebedingte Änderung der Wahlordnung bis zum 30.4.2022 verlängert. Das vereinfachte Wahlverfahren ist ab dem 1.7.21 wieder regulär durchführbar. Eine Veröffentlichung dieser Rechtsverordnung ist im Amtsblatt erfolgt.

Diesmal hat der Rat der EKD den Gesamtausschuss der EKD (Zusammenschluss von Ständiger Konferenz und Bundeskonferenz) um eine Stellungnahme gebeten, jedoch in der Umsetzung nicht wirklich berücksichtigt. Die Stäko (Ständige Konferenz) und die Buko (Bundeskonferenz) haben in ihren Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass eine weitere Befristung in das nächste Jahr hinein unnötig ist. Einsegen wurde wenigstens der Vorschlag aufgenommen, die vereinfachte Wahl wieder zu ermöglichen.

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