Die Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Diakonie Deutschland (Buko) hat sich mit einem offenen Brief an die Fraktionen der Regierungskoalition und den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gewandt.
Überarbeitung des kirchlichen Arbeitsrechts nicht ohne die Buko!
Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag vereinbart, gemeinsam mit den Kirchen zu prüfen, inwieweit das kirchliche Arbeitsrecht dem weltlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann.
Die Buko hat im offenen Brief an die Fraktionsvorsitzenden und Herrn Heil nun deutlich gemacht, dass diese Prüfung nur unter Einbeziehung der Buko stattfinden darf. Des Weiteren wurde an praktischen Beispielen deutlich gemacht, wo das kirchliche Arbeitsrecht aktuell – oft grundlos – vom weltlichen Arbeitsrecht abweicht. Nach Ansicht der Buko, der sich die agmav Niedersachsen anschließt, muss die betriebliche Mitbestimmung und auch die Unternehmensmitbestimmung im diakonischen Bereich gestärkt werden.
Der offene Brief
Der offene Brief ist in gesamter Länge >>> hier einsehbar.