Einrichtungsbezogene Impfpflicht – Meldeportal am Start

Meldeportal am Start

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Pflege tritt in Niedersachsen am 16. März in Kraft.

Am Freitag den 11.03.2022 wurde das landesweit digitale Meldeportal „Mebi“ (Meldeportal zur einrichtungsbezogenen Impfflicht) von den Gesundheitsämtern freigeschaltet.

Die betroffenen Einrichtungen und Unternehmen sind innerhalb von zwei Wochen, ab dem 16.03.2022, verpflichtet Beschäftigte zu melden, bei denen der Impfstatus nicht vorliegt, ungenügend ist oder ein Zweifel an der Echtheit des Nachweises besteht.

„Personalengpässe werden nicht erwartet, da ca. 95 % der rund 240.000 Beschäftigten im Gesundheitswesen, davon ca. 90.000 in der Pflege, vollständig geimpft sind“, so Ministerin Daniela Behrens vom niedersächsischen Gesundheitsministerium, „eine Bilanz, wie viele Beschäftigte gemeldet wurden, wird Ende April gezogen.“

Handlungsleitfaden

Die Gesundheitsämter fordern laut Ministerium gemeldete Menschen zunächst auf, einen Impfnachweis oder ein Attest vorzulegen. Den Einrichtungen werde empfohlen, die betreffenden Beschäftigten zunächst patientenfern einzusetzen. Wird kein Nachweis vorgelegt, könne eine Anhörung mit einer Zwangsgelddrohung folgen – dieses Zwangsgeld beträgt 1500 Euro bei einer Vollzeitstelle. Danach könne ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro verhängt werden. Wird weiterhin kein Nachweis erbracht, kann das Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot verfügen.

Zu den Handlungsschritten wurde vom Ministerium ein grafischer Leitfaden erstellt, welcher über die Internetseite des Ministeriums als Download zur Verfügung steht > Grafiken „Einrichtungsbezogene Impfpflicht“