Seit dem 01. September 2022 existiert die Tariflohnpflicht in der Altenpflege. In einer FAQ veröffentlicht die Gewerkschaft ver.di nun Antworten auf einige häufige Fragen in Verbindung mit der Tariflohnpflicht.
Einige Antworten daraus als Auszug:
Wie hoch ist das durchschnittliche regionale tarifliche Entgeltniveau?
Die Höhe der durchschnittlichen, regionalen, tariflichen Entgeltniveaus für die drei Entgeltgruppen sowie die durchschnittlichen regionalen, tariflichen, pflegetypischen variablen Zuschläge werden hier veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert: www.transparenzberichte-pflege.de
Mein Arbeitgeber ist tarifgebunden, was ändert sich für mich?
Für die Beschäftigten ändert sich erst einmal nichts. Arbeitgeber, die bereits tarifgebunden waren, und in deren Tarifverträgen die Bezahlung von Pflege- und Betreuungskräften geregelt ist, erfüllen bereits die Anforderungen des Gesetzes.
Was ist mit dem bundesweiten verbindlichen Tarifvertrag Altenpflege?
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Mindestarbeitsbedingungen in der Pflegebranche künftig in einem Tarifvertrag geregelt werden können. Diesen Tarifvertrag kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales anschließend auf die gesamte Branche erstrecken. Einen solchen Tarifvertrag haben ver.di und die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) 2021 verhandelt. Damit auf die ganze Branche hätte Anwendung finden können, hätten die Arbeitsrechtlichen Kommissionen der Caritas und der Diakonie der Erstreckung des Tarifvertrags zustimmen müssen. Das haben die Arbeitgeber der Caritas und Diakonie nicht getan und somit bundesweit einheitliche Mindestbedingungen deutliche über dem Pflegemindestlohn verhindert. Die Tariflohnpflicht im SGB XI ist eine Folge dieser Verhinderung. (Siehe Wozu gibt es eine Tariflohnpflicht in der Altenpflege?)
Link zur FAQ
Die gesamte FAQ ist unter diesem Link auf den Seiten der Gewerkschaft ver.di zu finden.